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BayORH: Bewährungsprobe für einen soliden Haushalt – ORH-Präsident stellt Jahresbericht 2016 vor

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„Für den Staatshaushalt wird es nun ernst“, sagte Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH), bei der Vorlage des Jahresberichts 2016.

Der anhaltende Zustrom von Asylbewerbern und Flüchtlingen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen und hinterlässt im Haushalt bereits tiefe Spuren. Die Kosten für die Aufnahme und vor allem für die Integration der zu uns flüchtenden Menschen werden die öffentlichen Finanzen noch sehr lange beanspruchen. Es wird sich schon bald zeigen, ob die Haushaltspolitik diese Bewährungsprobe besteht.“

Wie schnell ein Haushalt von der Realität überholt werden kann, zeigte sich im vergangenen Jahr. Für den Asylbereich werden nun Ausgaben von 3,3 Mrd. € erwartet zu viel für den an sich solide finanzierten Haushalt 2016. Die Staatsregierung kann sich mit einem Griff in die gut gefüllten Rücklagen helfen. Für die Zukunft wird dies aber keine Lösung sein. Weiterhin hohe Kosten im Asylbereich sind absehbar. Selbst wenn die Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge wieder dauerhaft abnehmen sollte, werden die Kosten für die Integration noch auf Jahre hin anfallen. Die Staatsregierung muss deshalb klare Prioritäten setzen – ohne Einsparungen in anderen Bereichen wird es nicht gehen.

Der ORH hielte es für gefährlich, wenn die Staatsregierung den Pfad einer strikten Begrenzung der staatlichen Ausgaben verlässt. Durch den Nachtragshaushalt 2016 erhöhen sich die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 9,2 %. Das ist deutlich mehr, als für die Kosten der Flüchtlingskrise notwendig ist. Dazu ORH-Präsident Fischer-Heidlberger:

Politische Prioritäten der Staatsregierung wird der ORH nicht kommentieren. Wir erwarten aber, dass die Ausgaben solide und nachhaltig finanziert werden. Wer sich neuen Aufgaben zuwendet, muss sich von anderen lösen, sonst geht die Rechnung auf Dauer nicht auf.“

Bewegung gab es vergangenes Jahr auch beim Thema BayernLB. Bereits Ende 2014 hat die Bank 0,7 Mrd. € auf die stille Einlage des Freistaats von 3,0 Mrd. € zurückgezahlt. Weitere 1,23 Mrd. € sollen durch die Übernahme einer Rückzahlungsverpflichtung des Freistaats gegenüber der Republik Österreich durch die BayernLB zurückgeführt werden. Der ORH bleibt bei seiner Forderung, dass alle Rückzahlungen der Bank zur Tilgung der 10 Mrd. € Schulden verwendet werden sollten, die der Freistaat für die Rettung der Bank aufgenommen hat.

Der ORH-Präsident: „Ich erwarte deshalb, dass alle Beträge, die der Freistaat direkt oder indirekt von der BayernLB erhält, eins zu eins zum Abbau der Schulden herangezogen werden.“

Wie in den letzten Jahren bestätigt der ORH der Staatsregierung auch für das Haushaltsjahr 2014 eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Aus seiner laufenden Prüfungstätigkeit greift der ORH aber dennoch im Jahresbericht 2016 wieder eine Reihe von Fällen auf, in denen der Staat mit dem Geld der Steuerzahler sorgsamer, wirtschaftlicher und sparsamer hätte umgehen sollen.

Regelmäßig blickt der ORH auch mit Argusaugen auf die Einnahmen.

Fischer-Heidlberger: „Nur wenn der Staat das ihm zustehende Steueraufkommen ausschöpft, kann er seine Aufgaben zum Wohl der Bürger erfüllen. Mängel bei der Erhebung der Steuern sind häufig auch ein Gerechtigkeitsproblem. Wo kein gleichmäßiger Vollzug der Steuergesetze stattfindet, leidet nicht nur der Steuersäckel, sondern auch die Akzeptanz der Bürger!“

Sechs Beiträge des ORH-Berichts 2016 beleuchten schlaglichtartig diverse Defizite in der bayerischen Steuerverwaltung (TNrn. 35 bis 40).

Diesmal beschäftigt sich der ORH auch speziell mit den staatlichen Zuwendungsprogrammen (TNr. 12). Er kritisiert dabei fehlende Transparenz. Die Anzahl der Förderprogramme und deren Dotierung sind weder aus dem Haushaltsplan noch aus den Berichten der Staatsregierung über Finanzhilfen des Freistaats unmittelbar ersichtlich. Vor allem bemängelt der ORH aber, dass bei ¾ aller Zuwendungsprogramme nicht kontrolliert wird, ob der mit der Zuwendung angestrebte Erfolg überhaupt eingetreten ist. In den Fällen, in denen eine Erfolgskontrolle stattfand, war diese mangels verbindlicher Anforderungen sehr uneinheitlich. Mangelhafte Transparenz, unklare Ziele und fehlende Erfolgskontrollen erschweren die Steuerung durch die Politik erheblich.

Nach den Zuweisungen und Zuschüssen sind die Personalkosten der zweitgrößte Ausgabenblock des Staatshaushalts. Der Jahresbericht enthält dazu fünf Beiträge, bei denen es um die Abrechnung von Bezügen, die Personalbewirtschaftung, die Vorsorge für Pensionslasten und den zweckwidrigen Einsatz von Personal geht (TNrn. 28, 31, 34, 41 und 42).

Weitere Themen aus dem ORH-Bericht 2016 behandeln

Kurzfassungen zu den einzelnen Prüfungsergebnissen aus dem Jahresbericht 2016 finden Sie in der beigefügten Anlage.

Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.

  • Jahresbericht 2016

BayORH, Pressemitteilung v. 15.03.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu den Reaktionen auf den Bericht vgl. die Kategorie „Im Fokus – Kardinalthemen – Finanzen/ Abgaben/ Steuern“.