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BayVGH: Fehlen der Zustellung des Titels an den Vollstreckungsschuldner

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Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht / BayVGH 9 C 15.2497 – Beschluss v. 15.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz: 

  1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung erfordern bei einem Vergleich, der durch schriftlichen Vorschlag des Gerichts gem. § 106 Satz 2 VwGO zustande gekommen ist, die vorherige Zustellung einer Ausfertigung des Vergleichs an den Vollstreckungsschuldner mit dem Zusatz, dass der förmliche Vergleichsvorschlag des Gerichts durch die schriftlichen Erklärungen der Beteiligten angenommen worden ist.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).