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BayVGH: Kein rechtlicher Mangel in streitgegenständlicher Schutzanordnung zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung

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Sachgebiet: Wasserrecht / BayVGH 8 BV 14.1102 – Urteil vom 15.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

1. Schutzanordnungen im Rahmen des § 52 Abs. 1 Satz 1 WHG 2010 können auch in Form einer Allgemeinverfügung nach Art. 35 Satz 2 Alt. 3 BayVwVfG ergehen, um beim Auftreten einer konkreten Gefahrensituation punktgenaue Ge- und Verbote gegenüber einer unbestimmten Anzahl von Adressaten auszusprechen.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).