Gesetzgebung

GVBl (3/2016): Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) v. 08.03.2016 wurde am 15.03.2016 verkündet (GVBl S. 36). Es tritt weit überwiegend am 01.04.2016 in Kraft. Erst am 01.04.2021 tritt eine Regelung in Kraft (Art. 5a Abs. 7 Satz 2), die eine Ausschlussfrist für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für vorhandene Anlagen bestimmt, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind.

Das Gesetz sieht grundlegende Neuerung im Erschließungsbeitragsrecht vor, insbesondere die Möglichkeit sog. „wiederkehrender Beiträge“ für Verkehrsanlagen. Diese können anstelle oder auch neben den Einmalbeiträgen erhoben werden.

Der Landtag hatte das Gesetz am 25.02.2016 mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der CSU-Fraktion beschlossen. Zu den Änderungen vgl. auch die Beschlussempfehlung mit Bericht (der Landtag kann über diese hinausgehen oder von dieser abweichen).

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktionelle Hinweise

Zum Gang und Stand des Verfahrens vgl. hier (ggfls. nebst Stellungnahmen). Zur Vorgangsmappe des Landtags: hier (PDF).