Gesetzgebung

GVBl (3/2016): Neue Bayerische Gaststättenverordnung (BayGastV) verkündet

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Die Bayerische Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Bayerische Gaststättenverordnung – BayGastV) v. 23.02.2016 wurde am 15.03.2016 verkündet (GVBl S. 39). Sie tritt am 01.04.2016 in Kraft. Mit Ablauf des 31. März 2016 tritt die alte Gaststättenverordnung (GastV) außer Kraft.

Hiernach können nunmehr auch Apfelweinbetriebe eine Straußwirtschaft betreiben (klassische Winzer durften es bereits zuvor).

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis: Zur Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren, soweit diese voraussichtlich eine Mehrheit finden werden vgl. den aktuellen Wochenspiegel.