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Staatskanzlei: Ministerrat beschließt neue staatliche Offensive beim Hochwasserschutz

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Umweltministerin Ulrike Scharf: „Hochwasserschutz ist ein wichtiger Standortfaktor / Freistaat greift Räumen mit besonderem Handlungsbedarf wirkungsvoll unter die Arme“

Der Ministerrat hat heute eine neue staatliche Offensive beim Hochwasserschutz beschlossen. Für eine bestmögliche Hochwasservorsorge vor Ort erhöht der Freistaat ab sofort seine finanzielle Beteiligung bei Maßnahmen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf. Umweltministerin Ulrike Scharf unterstrich die Bedeutung jeder einzelnen Hochwasserschutzmaßnahme.

Scharf: „Wir wollen Bayern hochwassersicher machen. Um schnellstmöglich eine entsprechende Sicherheitsinfrastruktur für ganz Bayern zu schaffen, greifen wir speziell strukturschwachen Regionen gezielt unter die Arme. Denn eine Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied.“

Durch den Beschluss des Ministerrates wird die Beteiligtenleistung der Kommunen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf ab sofort auf 35 Prozent reduziert, um den Kommunen weitere Handlungsmöglichkeiten zu geben. Bisher lag auch dort die Beteiligtenleistung der Kommunen bei Hochwasserschutzmaßnahmen an größeren Gewässern bei der Hälfte der Kosten.

Hochwasserschutz ist ein wichtiger Standortfaktor und trägt zur weiteren Verbesserung der Attraktivität Bayerns und seiner Kommunen als Wirtschaftsstandort bei. Eine Vielzahl von Gemeinden in allen Regierungsbezirken wird von dieser Neuregelung profitieren“, so Scharf.

Zur Gebietskulisse zählen neben der Stadt und dem Landkreis Passau zum Beispiel auch Hafenlohr, Coburg, Nittenau, Gunzenhausen, Dinkelsbühl, Garmisch, Mühldorf und Thannhausen.

Viele Hochwasserschutzprojekte in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf haben noch nicht begonnen oder befinden sich noch im Planungsstadium. Die neuen Finanzierungsvereinbarungen können ab sofort mit einem niedrigeren Satz abgeschlossen werden. So reduziert sich zum Beispiel der Beitrag einer Kommune bei einem Hochwasserschutzprojekt mit Kosten von 10 Millionen Euro ab sofort um 1,5 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro. Darüber hinaus können Kommunen unter anderem durch die Übernahme von Unterhalts-,
Instandhaltungs- oder Betriebsleistungen die Beteiligtenleistung auch in sonstiger Form erbringen und somit den Barbeitrag nochmals deutlich reduzieren. In Passau würden sich zum Beispiel durch Anrechnung von Leistungen, die die Kommune nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtend zu erbringen hat, die Beteiligtenleistungen um weitere 10 Prozent-Punkte reduzieren.

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) legt Teilräume fest, in denen wirtschaftsstrukturelle oder sozioökonomische Nachteile bestehen oder eine nachteilige Entwicklung zu erwarten ist. Zur Schaffung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen sollen diese Räume vorrangig entwickelt werden.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 15.03.2016

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