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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMFLH: Rechnungshof ist Partner beim ausgeglichenen Haushalt

15. März 2016 by Klaus Kohnen

ORH bescheinigt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung // Kosten für Asyl größte Hypothek des Haushalts // Mahnungen und Anregungen des ORH werden aufgriffen und umgesetzt

Der Flüchtlingszustrom ist zurzeit die größte Hypothek für den bayerischen Haushalt. Bayern schultert die Mehrkosten von über drei Milliarden Euro in diesem Jahr als einziges Land aus eigener Kraft ohne neue Schulden. Die finanzielle Beteiligung des Bundes liegt bei gerade mal 17 % in 2016. Das kann so nicht weitergehen. Die Flüchtlingszahlen müssen runter, und die Kosten für Asyl auch“, forderte der Bayerische Finanzminister Dr. Markus Söder anlässlich der Vorstellung des Jahresberichtes 2016 des Bayerischen Obersten Rechnungshofes.

Söder führte weiter aus: „Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat uns wieder eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung bestätigt. Seine Mahnungen und Anregungen werden von uns aufgegriffen. Er ist unser Partner beim ausgeglichenen Haushalt und unterstützt uns beim Schuldenabbau. Bayern ist und bleibt das Land mit den solidesten Staatsfinanzen.“

Bayern habe eine beachtliche Investitionsquote von 10,6 Prozent, eine Zinsausgabenquote von nur 1,8 % und die niedrigste Pro–Kopf-Verschuldung im bundesweiten Vergleich.

Der ORH anerkennt die Fortschritte beim Schuldenabbau. In den Jahren 2012 bis 2015 wurden im Allgemeinen Haushalt bereits rund 3 Milliarden Euro Altschulden getilgt. Im Nachtragshaushalt 2016 ist erstmals eine Tilgung im Stabilisierungsfonds BayernLB vorgesehen. Damit kommt der Freistaat auch einer Forderung des ORH nach. Angesichts der enormen Haushaltsbelastungen durch den Flüchtlingsstrom wird die Herausforderung der kommenden Haushaltsjahre in erster Linie darin bestehen, den Haushalt ohne Neuverschuldung weiter sicherzustellen.

Auch die weiteren Anregungen des ORH werden weitgehend aufgegriffen und umgesetzt. Abschließend ist festzustellen:

Die Personalsituation an den bayerischen Finanzämtern wurde in den letzten Jahren deutlich verbessert. Seit 2011 wurden für die Steuerverwaltung rund 1.500 zusätzliche Stellen geschaffen. Aktuell befindet sich die Rekordzahl von über 2.100 Anwärtern in Ausbildung. Damit kann nicht nur jeder ausscheidende Steuerbeamte ersetzt werden, vielmehr wird die Personalbesetzung insgesamt erhöht. Auch Bereich der Prüfungsdienste ist in Bayern hervorragend aufgestellt. Allein im Bereich der Verfolgung von Steuerstraftaten sind in Bayern insgesamt 622 Beamte tätig.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Betriebsprüfung und Steuerfahndung wird darauf hingewiesen, dass es in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft als „Herrin des Verfahrens“ liegt, welche Steuerfahndungsstelle einen Fall zu übernehmen hat.

StMFLH, Pressemitteilung v. 15.03.2016

Redaktioneller Hinweis: Heute hat der BayORH seinen Jahresbericht 2016 vorgestellt. Zu diesem und den diesbezüglichen Reaktionen vgl. die Rubrik „Im Fokus – Kardinalthemen – Finanzen/ Abgaben/ Steuern“.

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