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BVerwG: Verzinsung zu Unrecht gezahlter Beihilfen

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Sachgebiet: Recht der Land- und Forstwirtschaft (Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht) / BVerwG 3 C 4.15 – Urteil vom 17.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Zu Unrecht gezahlte Beihilfen sind nicht zwischen Zahlung und Rückzahlung zu verzinsen, wenn die Zahlung auf einem Irrtum der zuständigen Behörde beruht (Art. 14 Abs. 3 Unterabs. 3 VO <EWG> Nr. 3887/92). Eine Rückausnahme für den Fall, dass der Betriebsinhaber den Irrtum billigerweise hat erkennen können, gilt für die Zinspflicht nach dieser Vorschrift nicht.