Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht (Wasser- und Deichrecht) / BVerwG 7 CN 1.15 – Urteil vom 17.03.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Bestimmt das Recht eines Landes auf der Grundlage von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, dass das Oberverwaltungsgericht über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften entscheidet, sind davon nur Vorschriften dieses Landes erfasst.