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StMJ: Bundesrichterwahl – Zwei bayerische Richter an den Bundesgerichtshof gewählt

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Justizminister Bausback: „Große Ehre für die gesamte bayerische Justiz!“

Der Richterwahlausschuss hat heute in Berlin den Richter am Oberlandesgericht Bamberg, Dr. Johannes Berg, und den Richter am Oberlandesgericht München, Alexander Meyberg, zu Richtern am Bundesgerichtshof gewählt. Der bayerische Justizminister und Vertreter Bayerns im Richterwahlausschuss, Prof. Dr. Winfried Bausback, zu diesem Anlass:

Gleich zwei Vertreter der bayerischen Justiz werden künftig ihr ausgezeichnetes Fachwissen und ihre Erfahrungen beim Bundesgerichtshof einbringen können. Das ist ein ganz persönlicher Erfolg der beiden Gewählten und zugleich eine große Ehre für die gesamte bayerische Justiz.“

Der in Groß-Gerau geborene Dr. Johannes Berg begann seine Justizkarriere am 1. Februar 1999 bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Nach seiner Tätigkeit als Richter am Amtsgericht Kronach war er ab Oktober 2005 für drei Jahre an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Hieran schloss sich eine einjährige Abordnung an das Oberlandesgericht Bamberg an. Im Dezember 2009 kehrte Dr. Berg als Gruppenleiter an die Staatsanwaltschaft Coburg zurück. Seit 1. Juli 2013 ist er Richter am Oberlandesgericht Bamberg. Dort ist er derzeit Mitglied des 1. Strafsenats. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Dr. Berg Mitautor eines Online-Kommentars zur Strafprozessordnung.

Bausback: „Herr Dr. Berg ist ein außergewöhnlich engagierter, leistungsstarker und äußerst zuverlässiger Richter mit ausgezeichnetem Fachwissen und großem Verantwortungsbewusstsein. Er ist geradezu prädestiniert für das hohe Amt eines Bundesrichters! Für seine verantwortungsvolle künftige Tätigkeit wünsche ich ihm eine allzeit glückliche Hand!“

Der in Erding geborene Alexander Meyberg trat am 1. Oktober 1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I in die bayerische Justiz ein. Nach Tätigkeiten als Richter am Landgericht München I und als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I wurde er am 1. September 2008 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht München II ernannt. Von Mai 2010 bis Dezember 2012 war er im Rahmen einer Abordnung an den Bundesgerichtshof als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seit Januar 2013 ist Alexander Meyberg Richter am Oberlandesgericht München. Dort ist er derzeit sowohl Mitglied eines Zivil- als auch eines Strafsenates. Er ist Mitautor zweier Online-Kommentare zur Strafprozessordung sowie zum Ordnungswidrigkeitengesetz und hat sich bundesweit durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Steuerstrafrecht einen Namen gemacht.

Bausback: „Herr Meyberg bringt mit seiner hervorragenden, fachlich breit gefächerten Kompetenz, seiner Gründlichkeit und Zuverlässigkeit alle Voraussetzungen für die Tätigkeit am Bundesgerichtshof mit. Für seine neue anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe wünsche ich ihm alles Gute und viel Erfolg!“

StMJ, Pressemitteilung v. 17.03.2016