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StMJ: Justizgipfel von Bund und Ländern gegen extremistische Gewalt

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Justizminister Bausback beim Justizgipfel von Bund und Ländern: „Starkes Zeichen demokratischer Solidarität gegen Extremismus und Terrorismus jeder Art! / Strafverfolgungsbehörden mit schlagkräftigem rechtlichen Instrumentarium ausstatten!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute an dem Justizgipfel der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder in Berlin teilgenommen.

Für Extremismus gleich welcher Art ist in Deutschland kein Platz! Alle demokratischen Kräfte in unserem Land müssen zusammenstehen und dagegen mit aller Entschiedenheit und Konsequenz vorgehen.“

Auch und gerade die Justiz in Bund und Ländern sei hier gefordert:

Extremismus, Fremdenhass und Terrorismus müssen mit aller Konsequenz verfolgt und geahndet werden“, so Bayerns Justizminister.

Bausback zeigt sich mit dem Ergebnis des Gipfels insgesamt zufrieden:

Wir haben heute ein starkes Zeichen demokratischer Solidarität gegen Extremismus und Terrorismus gesetzt!“

Insbesondere sei zu begrüßen, dass sich der Gipfel mit allen Formen des Extremismus und Terrorismus beschäftigt habe.

Ich habe dies angeregt und freue mich darüber, dass der Bundesjustizminister dem gefolgt ist. Der ganzheitliche Ansatz ist in der aktuellen Situation schon deshalb wichtig, weil die Gefahr besteht, dass sich die unterschiedlichen Extremismusformen wechselseitig aufschaukeln und gegenseitig verstärken.“

Mit der besprochenen Förderung des Informationsaustausches auf den unterschiedlichen Ebenen werde dafür gesorgt, dass extremistische und terroristische Netzwerke noch frühzeitiger erkannt werden können. Auch Hasskriminalität im Internet als häufiger Ausgangspunkt von Radikalisierung müsse noch effektiver strafrechtlich bekämpft werden.

Rechtspolitisch hätte der Gipfel nach Ansicht von Bayerns Justizminister weitergehende Maßnahmen beschließen sollen:

Wer A sagt, muss auch B sagen! Konsequente und effektive Strafverfolgung von Fremdenhass, Antisemitismus und Terrorismus ist nur möglich, wenn wir unsere Strafverfolgungsbehörden mit schlagkräftigem rechtlichen Instrumentarium ausstatten. Hierzu gehört für mich vor allem: Die Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen muss wieder unter Strafe gestellt werden. Die elektronische Fußfessel soll künftig auch bei Straftaten angeordnet werden können, die von extremistischen Gefährdern typischerweise im Vorfeld eines terroristischen Anschlags verübt werden. Und: Die Verkehrsdaten der E-Mail-Kommunikation müssen in die Speicherpflicht einbezogen werden. Das alles muss sich schleunigst ändern!“

StMJ, Pressemitteilung v. 17.03.2016