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BAMF: Erklärung zur aktuellen Berichterstattung zum Thema Personal

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Der Vorwurf, Kündigungen in der Probezeit seien Ausdruck von fehlerhaften Einstellungsverfahren, stimmt nicht. Vielmehr zeigen erfolgte Kündigungen, dass das BAMF über das Einstellungsverfahren hinaus die Qualität der Bewerber prüft. Die Probezeit ist dafür da, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden können, ob eine weitere Beschäftigung sinnvoll ist.

In den vergangenen Wochen hat es rund 70 Kündigungen innerhalb der Probezeit gegeben. In etwa 30 Prozent der Fälle haben neu eingestellte Mitarbeiter von sich aus gekündigt. Bei Kündigungen durch das BAMF stellten sich in den allermeisten Fällen die Bewerber als nicht geeignet für die Übernahme der Aufgaben heraus. Den Referatsleitern wurde kommuniziert, dass aufgrund der zügigen Einstellung von Mitarbeitern die Quote derjenigen, die sich nicht als geeignet herausstellen, höher liegen kann als üblich. Die Verantwortung der Referatsleiter lag darin zu prüfen, ob und inwieweit sich die Neueingestellten fachlich bewähren. Dieser Pflicht sind die Referatsleiter nachgekommen, wie die Zahl der Kündigungen belegt. Nur in wenigen Einzelfällen gab es andere Gründe für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers, etwa wegen Einträgen im Führungszeugnis.

Immer wird ein Führungszeugnis vor der Einstellung angefordert, der Rücklauf erfolgt in vielen Fällen nach dem Einstellungsbeginn innerhalb der Probezeit.

Das BAMF zielt auf eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen, damit Asylsuchende möglichst zügig Gewissheit erlangen über die Frage, ob sie Schutz in Deutschland erhalten. Asylsuchende haben einen Anspruch auf ein faires und hochwertiges Asylverfahren. Sorgfalt und Schnelligkeit bei den Einstellungen müssen daher in Einklang gebracht werden. Die Leitung des Amtes wird weiterhin den raschen und unabdingbaren Personalaufwuchs umsetzen, um so Beschleunigung von Asylanträgen zu erreichen.

BAMF, Pressemitteilung v. 18.03.2016