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StMJ: Tag der Kriminalitätsopfer – Bayerns Justizminister Bausback mahnt: „Stalking-Opfer nicht länger alleine lassen!“

21. März 2016 by Klaus Kohnen

Anlässlich des morgigen Tages der Kriminalitätsopfer fordert Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback eine schnelle Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Stalking-Opfern.

Der Tag der Kriminalitätsopfer sollte uns allen Mahnung sein, auch und gerade die Opfer von Stalking nicht länger alleine zu lassen! Stalking ist eine perfide Form von Psychoterror. Die Opfer leiden massiv – und trotzdem können die Strafverfolgungsbehörden derzeit oft nicht helfen, weil das Gesetz unzureichend ist. Dieser Zustand ist für die Opfer unerträglich“, so Bausback.

„Bayern setzt sich schon lange und nachdrücklich für einen effektiveren Schutz von Stalking-Opfern ein. Zuletzt hat Bayern dazu im Juni 2012, im Mai 2014 und erneut im März 2015 konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt [red. Hinweis: vgl. hier]. Es ist ein großer Erfolg beharrlicher bayerischer Rechtspolitik, dass endlich auch beim Bund angekommen ist: Die Schutzlücken im Strafgesetzbuch müssen geschlossen werden!“

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dazu Mitte Februar einen Gesetzentwurf zur Reform des Stalking-Paragrafen veröffentlicht.

Bausback: „Das hätten wir zwar viel früher haben können und müssen: Es ist aber gut, dass der Entwurf die bayerischen Vorschläge, die schon lange auf dem Tisch lagen, übernommen hat.“

Künftig wird es für die Strafbarkeit wegen Stalkings ausreichen, wenn das Verhalten des Täters geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers herbeizuführen.

Das Opfer muss dann nicht mehr erst umziehen, seinen Arbeitsplatz oder sein Handy wechseln, damit es strafrechtliche Hilfe bekommen kann. Vielmehr werden auch die Opfer geschützt, die sich dem Stalker nicht beugen wollen oder können“, erläutert Bausback.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Stalking-Opfer künftig nicht mehr auf den Privatklageweg verwiesen werden können.

Wer dieser Form von Psychoterror ausgesetzt ist, darf nie darauf angewiesen sein, seine Rechte selbst vor Gericht geltend machen zu müssen“, so der bayerische Justizminister.

Bausback bewertet auch den Vorschlag, wonach künftig auch Verstöße gegen Verpflichtungen aus gerichtlich bestätigten Vergleichen in Gewaltschutzsachen strafrechtlich geahndet werden können, grundsätzlich positiv.

Für einen effektiven Opferschutz brauchen wir aber auch angemessene Sanktionsmöglichkeiten! Bislang droht bei einem Verstoß gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen maximal ein Jahr Freiheitsstrafe“, so der Justizminister.

„Ich fordere hier einen deutlich höheren Strafrahmen – mindestens Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe – und zwar sowohl für Verstöße gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen als auch für Verstöße gegen gerichtlich bestätigte Vergleiche in Gewaltschutzsachen!“

Bausback abschließend: „Wichtig ist jetzt vor allem, dass der Bundesjustizminister endlich entschlossen handelt und die Schutzlücken schließt. Wir dürfen die Stalking-Opfer nicht länger alleine lassen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 21.03.2016

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen PolFeu, Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB), Strafrecht/Strafprozessrecht

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