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BVerwG: Nachträgliche Beschränkung des Asylantrags auf die Gewährung subsidiären Schutzes

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Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BVerwG 1 C 10.15 – Urteil vom 22.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Stimmt ein von Deutschland ersuchter EU-Mitgliedstaat der Aufnahme eines Asylantragstellers auf der Grundlage der Dublin II-Verordnung zu, ist eine Überstellung in den um Aufnahme ersuchten Mitgliedstaat auch dann noch möglich, wenn ein Antragsteller nach der Zustimmung seinen Asylantrag auf die Gewährung subsidiären Schutzes beschränkt.