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Bayerischer Gemeindetag: Haftpflichtversicherung für Asylbewerber?

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Es ist keine kommunale Aufgabe, eine Versicherung für die Bürger einer Gemeinde abzuschließen. Wenn sich der Gemeinderat in einer Gemeinde jedoch dafür ausspricht, für Asylbewerber eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist das Sache der jeweiligen Gemeinde. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung, die aber auch eine entsprechende Finanzausstattung der Gemeinde voraussetzt. Der Bayerische Gemeindetag nimmt dies zur Kenntnis, er kann bei dieser Ausgangslage jedoch keine Empfehlung aussprechen.

​In Deutschland gibt es für die Bürger keine Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Einem Geschädigten kann es durchaus passieren, wenn der Verursacher des Schadens z.B. keine Haftpflichtversicherung besitzt, dass er auf dem Schaden sitzen bleibt.
Auch für Staat und Kommunen besteht keine solche Verpflichtung. Der Freistaat Bayern lehnt es ab, für alle Asylbewerber eine Landesrahmenversicherung abzuschließen. Begründung: Es soll keine Ungleichbehandlung von Deutschen und Asylbewerbern erfolgen.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 30.03.2016