Aktuelles

StMUV: Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen ist Zukunftsaufgabe – Neue Förderung für Härtefälle tritt in Kraft

©pixelkorn - stock.adobe.com

Mit einer neuen Förderung unterstützt die Staatsregierung die Kommunen bei der Sanierung ihrer Anlagen für Trinkwasser und Abwasser. Darauf wies die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München hin.

Das neue Förderprogramm ist eine wichtige Weichenstellung zum Erhalt von öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen. Herzstück ist die Einführung einer neuen Härtefallförderung zur Sanierung der vorhandenen Anlagen. Diese Anlagen kommen in die Jahre und müssen Stück für Stück saniert oder erneuert werden. Das kostet Geld, das die Kommunen und damit letztlich die Bürger zahlen. Dabei kann es vor Ort Härten geben, die zu einer unzumutbaren Belastung führen. Der Freistaat wird diesen Kommunen künftig unter die Arme greifen“, so Scharf.

Kernstück der neuen Förderrichtlinien ist eine Härtefallförderung: Kommunen, die durch den Bau von Trink- und Abwasseranlagen besonders hoch belastet sind, erhalten danach Fördermittel für die Sanierung ihrer bestehenden Wasserleitungen und Abwasserkanäle. Etwa 10 bis 15 Prozent der bayerischen Kommunen dürften davon betroffen sein. In besonderen Härtefällen wird unter anderem auch die Sanierung der bestehenden Brunnen, Trinkwasseraufbereitungen oder Kläranlagen gefördert. Die Kommunen können ab sofort Förderanträge nach dem neuen Programm bei den Wasserwirtschaftsämtern stellen. Diese beraten die Kommunen auch über die Fördermodalitäten.

Die Förderung erfolgt mit festen Pauschalen. So gibt es beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen 150 Euro pro Meter, für deren kompletten Neubau 300 Euro pro Meter. In besonderen Härtefällen werden höhere Pauschalen gewährt. Die Härtefallförderung geht auf einen Beschluss des Bayerischen Landtags vom Juni 2014 zurück. Die neuen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) treten rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. Zunächst ist das Programm auf vier Jahre ausgelegt.
Öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sind sogenannte „kostenrechnende Einrichtungen“. Sie müssen grundsätzlich ohne zusätzliche Finanzierung von außen kostendeckend betrieben werden. Die Kommunen haben in den letzten 70 Jahren rund 45 Milliarden Euro in den Bau der Trink- und Abwasseranlagen investiert. Der Freistaat hat sie in diesem Zeitraum mit rund 12 Milliarden Euro unterstützt.

Weitere Informationen unter www.wasser.bayern.de.

StMUV, Pressemitteilung v. 30.03.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu den RZWas und den Stellungnahmen hierzu vgl. hier.