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StMAS: Asylsozialberatung in Bayern – Sozialministerin Müller: „Wir gestalten die Asylsozialberatung zukunftsfähig“

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Die soziale Beratung und Betreuung ermöglicht Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich zu orientieren. Der Freistaat Bayern fördert diese Asylsozialberatung seit Jahren – freiwillig und in Millionenhöhe.

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller: „Die enormen Zugangszahlen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern allein im letzten Jahr machen eine Neuausrichtung der sozialen Beratung und Betreuung erforderlich. Wir haben deshalb unsere Fördermittel in diesem Jahr auf 30 Millionen Euro erhöht und die Förderbestimmungen an den gestiegenen Zugang angepasst.“

Die Asylsozialberatung wird in Bayern durch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie in den Landkreisen Lindau, Mühldorf am Inn, Pfaffenhofen und Schwandorf und der Landeshauptstadt München modellhaft durch die Kommunen selbst durchgeführt.

In Abstimmung mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege wird es künftig für jeden Asylsozialberater einen pauschalen Förderbetrag geben. Außerdem können neben Sozialpädagogen auch vergleichbare Berufsgruppen und Assistenzkräfte zur Betreuung der Asylbewerber gefördert werden.

Die Träger der Asylsozialberatung können so dem erhöhten Bedarf an sozialer Betreuung gerecht werden. Damit stellen wir gemeinsam auch weiterhin eine gute Versorgung sicher“, so die Ministerin.

Die Asylsozialberatung gibt es in Bayern schon seit den 90er Jahren. Angesichts des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen wurden seit dem Jahr 2011 die Fördersummen kontinuierlich erhöht. 2011 betrug die Förderung noch 1,44 Millionen Euro. Im Jahr 2015 standen für die Asylsozialberatung bereits 21,39 Millionen Euro zur Verfügung, jetzt sind es 30 Millionen Euro.

Die Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl.

StMAS, Pressemitteilung v. 31.03.2016

Redaktioneller Hinweis: Vgl. zur Verkündung im AllMBl (genaue Fundstelle: S. 1495) auch hier.