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BFH: Vier neue Senatsvorsitzende am Bundesfinanzhof

1. April 2016 by Klaus Kohnen

Der Bundespräsident hat zwei Richterinnen und zwei Richter am Bundesfinanzhof zu Senatsvorsitzenden ernannt. Die Leiterin der Abteilung Justizverwaltung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Ministerialdirektorin Eva Schmierer, überreichte heute Frau Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel, Frau Christine Meßbacher-Hönsch, Herrn Prof. Dr. Stefan Schneider und Herrn Dr. Roland Wacker die Ernennungsurkunden zu Vorsitzenden Richterinnen oder Richtern am Bundesfinanzhof.

Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat

  • Frau Prof. Dr. Jachmann-Michel den Vorsitz im VIII. Senat,
  • Frau Meßbacher-Hönsch den Vorsitz im II. Senat,
  • Herrn Prof. Dr. Schneider den Vorsitz im III. Senat und
  • Herrn Dr. Wacker den Vorsitz im I. Senat

übertragen.

Frau Prof. Dr. Jachmann-Michel ist seit 6. Januar 2005 Richterin am Bundesfinanzhof. Die aus Freising stammende Steuerjuristin begann ihre berufliche Laufbahn im Jahr 1990 im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. 1992 wechselte sie an die Universität Regensburg. Nach Abschluss ihrer Habilitation über das Thema „Die Fiktion im öffentlichen Recht“ im Februar 1996 hatte sie Professuren an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und der Friedrich-Schiller-Universität in Jena inne. Von Oktober 2001 bis zu Ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof war sie geschäftsführende Direktorin des Seminars für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Hamburg.

Im Bundesfinanzhof war Frau Prof. Dr. Jachmann-Michel zunächst Mitglied des VIII. Senats (Besteuerung von Personengesellschaften und Einkünften aus Kapitalvermögen) und ab 2007 des IX. Senats (Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalanteilen sowie von sonstigen Einkünften). Von November 2011 bis Ende 2014 hatte sie die Funktion der Präsidialrichterin des Bundesfinanzhofs inne.

Frau Meßbacher-Hönsch ist seit mehr als 25 Jahren Richterin in der Finanzgerichtsbarkeit. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Referendarzeit trat sie im Jahr 1982 in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Freistaats Bayern. Neben ihrer Sachgebietsleitertätigkeit beim Finanzamt Fürth wirkte sie mehrere Jahre als Lehrbeauftragte bei der Ausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung. Ende 1990 wechselte sie in die Finanzgerichtsbarkeit und war bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof (2. Oktober 2006) als Richterin und seit April 2004 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Nürnberg tätig.

Im Bundesfinanzhof hat das Präsidium Frau Meßbacher-Hönsch zunächst dem XI. Senat zugeteilt. Von Januar bis Mitte des Jahres 2009 war sie zusätzlich in die Senatsarbeit des II. Senats eingebunden, fortan ausschließlich Richterin im II. Senat, der im Wesentlichen mit Streitfällen betreffend die Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst ist. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit hat sich Frau Meßbacher-Hönsch viele Jahre mit großem Engagement als Gleichstellungsbeauftragte und als Mitglied im Präsidium des Bundesfinanzhofs für die Belange des Gerichts und seiner Angehörigen eingesetzt.

Der aus Mannheim stammende Prof. Dr. Schneider begann seine berufliche Laufbahn nach Abschluss der juristischen Ausbildung im Jahr 1986 in der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg, wo er zunächst im Betriebsprüfungsreferat der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und in der Zentralstelle des Finanzministeriums in Stuttgart tätig war. Im Herbst 1989 wurde er als wissenschaftlicher Assistent an den Lehrstuhl von Professor Dr. Paul Kirchhof an der Universität Heidelberg abgeordnet, drei Jahre später als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Im Dezember 1999 wechselte Herr Prof. Dr. Schneider als Richter an das Finanzgericht Baden-Württemberg, dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof (1. Januar 2006) angehörte.

Im Bundesfinanzhof war Herr Prof. Dr. Stefan Schneider bisher Mitglied in dem insbesondere mit Lohnsteuerfragen befassten VI. Senat. Neben seinem Richteramt versieht er einen Lehrauftrag an der Universität Mannheim, die ihn zum Honorarprofessor bestellt hat.

Der in Stuttgart gebürtige Dr. Wacker ist bereits seit mehreren Jahren Mitglied des I. Senats, dessen Vorsitz er nunmehr übernimmt.

Auch Herr Dr. Wacker trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der juristischen Ausbildung in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg und war zunächst mehrere Jahre im Finanzministerium in Stuttgart tätig. Im März 1987 führte ihn sein Weg als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof. Im April 1990 kehrte der Regierungsdirektor an das Finanzministerium zurück, in dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof (8. Januar 1998) für das Gebiet der Einkommensteuer zuständig war.

Im Bundesfinanzhof war Herr Dr. Wacker zunächst neun Jahre (1998 bis 2006) Mitglied des VIII. Senats (Besteuerung von Personengesellschaften und Einkünften aus Kapitalvermögen). Mit der Besteuerung von Personengesellschaften blieb er auch nach seinem Wechsel in den IV. Senat befasst. Seit Juni 2011 umfasst sein Dezernat als Mitglied des I. Senats – ab 2012 zugleich als dessen stellvertretender Vorsitzender – vorwiegend Verfahren betreffend Internationales Steuerrecht, Körperschaft- und Umwandlungssteuerrecht. Von 2001 bis 2004 war Herr Dr. Wacker Mitglied im Präsidium des Bundesfinanzhofs.

BFH, Pressemitteilung v. 01.04.2016

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