Gesetzgebung

BMFSFJ: Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas tritt heute in Kraft

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E-Shishas: Klare Regeln im Jugendschutz

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ist heute (Freitag) in Kraft getreten. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.

Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos, denn sie senken die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Caren Marks.

Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben oftmals den Ruf als gesündere Alternative zum Tabakrauchen und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv. Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft. Der dabei entstehende Nebel wird inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack.

Es ist notwendig, das zu verbieten, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wirklich gefährdet. Wir brauchen klare Regeln im Jugendschutz, die gut begründet sind und konsequent durchgesetzt werden. Mit dem Abgabeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendlicheschließen wir eine Regelungslücke“, so Caren Marks weiter.

Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin, wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen, seit längerem bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums Aufschluss auch die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten belegt.

BMFSFJ, Pressemitteilung v. 01.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Genese des Gesetzes sowie zu Stellungnahmen vgl. hier.