Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes – Fördern und Fordern im Ansatz richtig

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„Das geplante Bayerische Integrationsgesetz ist wichtig und ein richtiges Signal. Aber nur ein erster Schritt zur Schaffung eines Rechtsrahmens für eine gelingende Integration“, sagte Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags.

Der Gesetzentwurf bleibt in weiten Teilen sehr unbestimmt.“

Während auf Bundesebene ein Integrationsgesetz noch aussteht, liegt in Bayern bereits ein erster Entwurf vor.

Gesetze enthalten in der Regel allerdings klare Handlungsanweisungen und Verpflichtungen“, so Dr. Dirnberger.

„Der Entwurf formuliert demgegenüber nicht selten bloße Programmsätze.“

Mit dem Integrationsgesetz soll der Zusammenhalt in unserem Land gesichert und eine gelingende Integration für die Flüchtlinge ermöglicht werden. Der Freistaat hat in diesem Zusammenhang aber eher bescheidene Regelungskompetenzen. Hier ist der Bund mit einem eigenen Integrationsgesetz gefordert.

Den Grundgedanken des Förderns und Forderns in einem Integrationsgesetz aufzunehmen, ist im Ansatz richtig“, so Dr. Dirnberger.

„Allerdings ist der Gesetzentwurf häufig relativ vage, wie Integration in der Praxis konkret aussehen soll.“

Für die Kommunen werden durch das Bayerische Integrationsgesetz zudem Mehrkosten verursacht, wie Mehraufwendungen in den Bereichen Kitas, Schulen, VHS, örtliche Integrationsarbeit oder für die Vermittlung von Sprachkenntnissen.

Auch die geplanten Sanktionen sind ein vergleichsweise stumpfes Schwert“, so Dr. Dirnberger.

Der Freistaat drohe, Landesleistungen zu kürzen, wie z.B. das Landeserziehungsgeld und das noch nicht eingeführte Landesbetreuungsgeld. In einem Bundesintegrationsgesetz gäbe es weitaus größere Sanktionsmöglichkeiten. Damit könnten Bundesleistungen wie Hartz-IV-Leistungen, Sprachkurse etc. gekürzt werden.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 05.04.2016

Redaktionelle Hinweise

Das Kabinett hatte den Entwurf eines Bayerischen Integrationsgesetzes am 23.02.2016 beschlossen (mit verlinktem Entwurfstext) und in die Verbändeanhörung gegeben.

Zum Stand und zur Genese des „Bayerischen Integrationsgesetzes“ nebst Stellungnahmen vgl. hier. (xxx)