Gesetzgebung

StMGP: Huml wirbt für Reform der Pflege-Ausbildung (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG)

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Bayerns Gesundheitsministerin: Zusammenlegung der Ausbildung bietet attraktive Entwicklungsmöglichkeiten

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml wirbt für die bundesweit geplante Reform der Pflege-Ausbildung. Huml betonte am Dienstag anlässlich der Frühjahrsakademie des Bayerischen Landespflegerats in München:

Die vorgesehene Zusammenlegung der bisher getrennten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege bietet eine große Chance. Denn damit reagieren wir auf die steigenden Anforderungen in der Pflege. Gleichzeitig soll die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden, um mehr motivierte Menschen für die Pflege zu gewinnen.“

Die Ministerin unterstrich: „Die Pflegekräfte von morgen müssen für die komplexen Aufgaben gerüstet sein. Genau dieses Ziel hat die Ausbildungs-Reform. Wichtig ist außerdem, dass der Pflegeberuf für Nachwuchskräfte attraktiver wird. Dazu trägt auch eine generalistische Ausbildung bei. Denn sie bietet Pflegekräften mehr Entwicklungsmöglichkeiten.“

Der Gesetzentwurf für die generalistische Pflege-Ausbildung war am 13. Januar 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet worden. Er sieht vor, die bisher getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammenzulegen.

Huml erläuterte: „Manche Kritiker sind zwar besorgt, dass durch die Zusammenlegung der Ausbildungen die notwendige Spezialisierung unter den Tisch fallen könnte. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet, denn eine Spezialisierung wird es nach wie vor geben. Neben einer einheitlichen Grundausbildung ist künftig eine fachspezifische Vertiefung vorgesehen, beispielsweise für die Pflege von Kindern oder älteren Menschen. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung und speziell der Vertiefungseinsatz soll beim Träger der praktischen Ausbildung stattfinden. Damit wird ein Anreiz für die Krankenhäuser sowie stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen geschaffen, auch künftig genügend Pflegekräfte auszubilden. “

Die Ministerin fügte hinzu: „Eine qualitativ hochwertige Praxisanleitung für alle Pflegeschüler in der Ausbildung ist mir ein wichtiges Anliegen. Ich freue mich, dass auch auf unsere Anregung hin ein Mindestumfang der Praxisanleitung Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat.“

Huml betonte zugleich: „Mit Einführung der generalistischen Pflege-Ausbildung ist auch eine Reform der Finanzierung vorgesehen. Mit der künftig gemeinsamen Finanzierung der Ausbildung durch alle Einrichtungen gelingt es endlich, die Wettbewerbsnachteile ausbildender Betriebe zu beenden. Ich gehe davon aus, dass aus diesem Grund viele Unternehmen erstmals für eine Ausbildung gewonnen werden können.“

StMGP, Pressemitteilung v. 05.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Zum Stand und zur Genese in Sachen „Pflegeberufereformgesetz“ vgl. hier.