• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Hochschule Bayern e.V.: Hochschule Bayern verabschiedet langjährigen Vorsitzenden

6. April 2016 by Klaus Kohnen

Prof. Dr. Michael Braun übergibt nach acht Jahren sein Amt im Vorstand des Hochschulverbunds.

Eine Ära geht zu Ende. Nachdem er sich nicht erneut zur Wiederwahl gestellt hatte, übernahm Prof. Dr. Michael Braun Mitte März auf der 82. Mitgliederversammlung von Hochschule Bayern ein letztes Mal als Vorsitzender die Leitung einer Sitzung des Verbunds der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Acht Jahre lenkte der Präsident der Technischen Hochschule Nürnberg im Vorstand von Hochschule Bayern die Geschicke des Verbunds, die letzten vier Jahre davon als Vorsitzender. Er prägte in einer Zeit großer Veränderungen und des rasanten Ausbaus durch sein langjähriges Engagement ganz wesentlich die Entwicklung der bayerischen Hochschullandschaft mit.

Prof. Dr. Michael Braun hat viel bewegt und dafür gesorgt, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften heute ein politisch und gesellschaftlich deutlich größeres Gewicht haben“, sagte Prof. Dr. Walter Schober, Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt und neuer stellvertretender Vorsitzender von Hochschule Bayern in einer kleinen Feierstunde.

Am Rande der Mitgliederversammlung honorierten die Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften damit die Leistung von Prof. Dr. Michael Braun für alle Mitgliedshochschulen.

In den verschiedensten Leitungs- und Beratungsgremien und in unendlich vielen Sitzungsstunden hat sich Prof. Dr. Michael Braun unermüdlich und mit hohem persönlichen Einsatz für die Interessen aller bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften eingesetzt. Die gemeinsamen Ziele und Strategien der Hochschulen hat er dabei nachdrücklich und verbindlich nach außen vertreten“, sagte Prof. Dr. Walter Schober.

„Dafür gebührt ihm der große Dank aller Kolleginnen und Kollegen“, ergänzte Prof. Dr. Walter Schober auch im Namen der neuen Vorsitzenden von Hochschule Bayern.

Frau Präsidentin Uta M. Feser (Hochschule Neu-Ulm), die zusammen mit Prof. Dr. Braun bereits in den letzten vier Jahren das Vorstandsteam des Hochschulverbunds gebildet hatte, war verhindert, lies aber ihre herzlichen Grüße übermitteln. Stellvertretend für den neuen Vorstand und alle Mitglieder von Hochschule Bayern überreichte Prof. Dr. Walter Schober als kleines Zeichen der Anerkennung Prof. Dr. Michael Braun ein kleines Abschiedsgeschenk. Dieses steht als Symbol für die große Ausdauer, mit der Prof. Dr. Michael Braun in seinen vier Amtszeiten im Vorstand von Hochschule Bayern mit ruhiger Hand den Interessensaustausch der Mitgliedshochschulen moderierte hatte.

Prof. Dr. Michael Braun dankte allen Mitgliedern für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Er betonte: „Bei meiner Tätigkeit im Vorstand von Hochschule Bayern lag es mir besonders am Herzen, trotz individueller Profilbildung die Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und klare Positionen zu formulieren. Ich bin dankbar dafür, dass ich immer das notwendige Vertrauen aller Kolleginnen und Kollegen genießen durfte und dadurch auch in schwierigen Entscheidungssituationen für alle bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sprechen konnte.“

Der Präsident der Technischen Hochschule Nürnberg kündigte an, sich selbstverständlich nicht aus dem Kreis der Präsidentinnen und Präsidenten zu verabschieden, sondern als Mitglied des Hochschulverbunds weiterhin an der Gestaltung der bayerischen Hochschulpolitik mit zu wirken. Seinen beiden Nachfolgern, Prof. Dr. Uta M. Feser (Präsidentin Hochschule Neu-Ulm) und Prof. Dr. Walter Schober, wünschte der scheidende Vorsitzende abschließend viel Freude und Erfolg in ihren neuen Ämtern.

Hochschule Bayern e.V., Pressemitteilung v. 06.04.2016

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Im Fokus, Personalien, Universitäten/ Hochschulen Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen öD 2 DienstLauf, Hochschule Bayern e.V.

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

April 2016
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930  
« Mrz   Mai »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK