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Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk zur Reform des EU-Asylsystems

6. April 2016 by Klaus Kohnen

„Vorschläge der EU-Kommission müssen nachgebessert werden – Stärkung des Dublin-Systems und gerechte Verteilung der Flüchtlinge müssen Richtschnur sein – Absage an europäische Asylbehörden – Verbot des Durchwinkens von Flüchtlingen verankern“

Für Europaministerin Dr. Beate Merk sind die heute veröffentlichten Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des EU-Asylsystems lediglich eine Diskussionsgrundlage, die in wesentlichen Punkten nachgebessert werden muss.

Jegliche Reform des EU-Asylsystems muss sich an folgender Richtschnur orientieren: erstens grundsätzliche Zuständigkeit des Einreisestaates für Asylanträge gemäß dem Dublin-System, zweitens Schaffung eines gerechten Verteilungssystems in Europa für Flüchtlinge“, so Merk.

„Das Dublin-System ist grundsätzlich der richtige Ansatz. Davon abzurücken, wäre nicht nur sachlich falsch, sondern es ist auch politisch undurchsetzbar. Zugleich dürfen wir aber auch die Außenstaaten Europas in besonderen Belastungssituationen nicht alleine lassen. Dies ist für mich eine Selbstverständlichkeit gelebter Solidarität.“

Eine klare Absage erteilte die Europaministerin Vorschlägen für die Errichtung von EU-Asylbehörden mit eigener Entscheidungskompetenz:

Hier geht es um Fragen der nationalen Souveränität. Ich halte nichts davon, im sensiblen Bereich des Asylrechts weitere nationale Zuständigkeiten, insbesondere Vollzugsbefugnisse, auf die Europäische Union zu übertragen. Die EU hat sich bei der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise vielfach als handlungsunfähig erwiesen. Da macht es keinen Sinn, auch noch neue EU-Asylbehörden zu schaffen.“

Offen zeigte sich Merk dagegen für Bestrebungen, die Entscheidungspraxis der nationalen Asylbehörden zu vereinheitlichen. So könnten Pull-Faktoren bei den Flüchtlingsströmen vermieden werden.

Für Europaministerin Merk ist es schließlich ein ganz zentrales Anliegen, die Politik des Durchwinkens von Flüchtlingen in Europa ein für allemal zu beenden.

Merk: „Es darf nicht mehr vorkommen, dass Asylbewerber ohne Kontrollen, ohne Registrierung und damit willkürlich einfach durch Europa geschoben werden. Wir brauchen daher ein ausdrückliches Verbot des Weiterleitens von Flüchtlingen, die Möglichkeit der Zurückweisung bei Binnengrenzkontrollen und unbürokratische Schnellverfahren für Rücküberstellungen in den zuständigen Mitgliedstaat. Denn es gilt jetzt, aus den Erfahrungen mit der Flüchtlingskrise schnell die richtigen Konsequenzen zu ziehen.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 06.04.2016

Redaktionelle Hinweise

Zu den Meldungen im Kontext der Vorschläge zur Reform des Europäischen Asylsystems vgl. hier.

Zur Rechtsentwicklung im Bereich „Ausländer-/Asylrecht“ vgl. hier.

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Kategorie: Demografie/ Integration, Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, EU - Reform des Europäischen Asylsystems, EU-Migrations-Agenda, Grenzregime/Schleuser, Handlungsfelder, VO (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex), VO (EU) für ein Einreise-/Ausreisesystem (EES), VO (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)

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