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StMAS: Neues Amt für Maßregelvollzug in Nördlingen

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Sozialministerin Müller: „Sicher, transparent, modern – wir verbessern kontinuierlich den Maßregelvollzug in Bayern!“

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat heute das neue Amt für Maßregelvollzug in Nördlingen offiziell eröffnet. Die Behörde wurde gegründet, um die Qualität im Maßregelvollzug noch weiter verbessern zu können.

Wir wollen, dass der Maßregelvollzug in Bayern rechtssicher, transparent und menschlich ist. Das Amt für Maßregelvollzug wird deshalb stetig an der qualitativen Verbesserung des Maßregelvollzugs arbeiten. Es wird auch dazu beitragen, Mängel möglichst frühzeitig zu erkennen und abzustellen“, so die Ministerin.

Das neue Amt ist zuständig für die 14 bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen der bayerischen Bezirke. Im Maßregelvollzug sind psychisch oder suchtkranke Täter untergebracht – in Bayern waren es im letzten Jahr über 3.900.

Der Freistaat Bayern hat den bayerischen Bezirken 2015 für die Versorgung von psychisch oder suchtkranken Tätern im Maßregelvollzug rund 237 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Maßregelvollzug gewährleistet die Sicherheit der Bevölkerung und hat die Heilung der untergebrachten Personen zum Ziel.

Dr. Dorothea Gaudernack leitet das Amt für Maßregelvollzug: „Wir sind davon überzeugt, dass gute Therapie die größte Sicherheit bietet. Durch unsere beratende und kontrollierende Tätigkeit wollen wir beitragen, die Standards in Unterbringung und Therapie zu vereinheitlichen und das Vertrauen in den Maßregelvollzug zusätzlich zu stärken.“

Das neue Amt für Maßregelvollzug ist ein wesentliches Element des neuen Maßregelvollzuggesetzes, das zum 1. August 2015 in Kraft getreten ist. Es übt als Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug in Bayern aus. Die Ansiedlung des Amts in Nördlingen ist Teil der Heimatstrategie der Bayerischen Staatsregierung, mit der der ländliche Raum gestärkt wird.

Der Leiter des ZBFS, Dr. Norbert Kollmer, betont: „Es freut mich, dass sich unser Geschäftsbereich damit bei der Umsetzung der Heimatstrategie mit an die Spitze gesetzt hat und wir als ZBFS unseren Part dazu beitragen können.“

StMAS, Pressemitteilung v. 06.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Siehe auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.