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StMBW: Ganztagsangebote an Schulen werden in Bayern konsequent und bedarfsgerecht ausgebaut

6. April 2016 by Klaus Kohnen

Kultusministerium und Kommunen weiten Ganztagsangebote aus und setzen auf Wahlfreiheit der Eltern – SPD-Initiative gefährdet Angebotsvielfalt der Betreuung von Schulkindern

Die Bayerische Staatsregierung baut die Ganztagsschulen gemeinsam mit den Kommunen bedarfsgerecht konsequent weiter aus. Es ist das Ziel der Bayerischen Staatsregierung, dass jeder Schülerin und jedem Schüler bis 14 Jahren in allen Schularten bis 2018 ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot unterbreitet werden kann. Die Eltern haben dabei die Wahlfreiheit, ob ihre Kinder ein Ganztagsangebot besuchen oder nicht.

1. Bayern setzt beim Ausbau des Ganztags auf unterschiedliche Angebote für die unterschiedlichen Bedürfnisse und Anliegen der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern:

  • So gibt es z.B. über 4.400 offene Ganztagsgruppen an Grundschulen sowie weiterführenden allgemeinbildenden Schulen.
  • An über 1.000 Schulen gibt es gebundene Ganztagsklassen.
  • An Grundschulen gibt es rund 7.000 Gruppen der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung.
  • Die Kommunen bieten darüber hinaus vielfältige Angebotsformen in Kindertageseinrichtungen wie Horten, Kinderhäusern usw.

Derzeit bestehen an über 80 Prozent der allgemein bildenden Schulen Ganztagsangebote. Dazu kommen die Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.

2. Mit den Beschlüssen des Ganztagsgipfels vom März 2015 stärken die Bayerische Staatsregierung und die bayerischen Kommunen den Ausbau der Ganztagsangebote für Schulkinder. Allein an den Grundschulen und Förderschulen ist ab dem Schuljahr 2016/2017 der Ausbau von jeweils 1.000 weiteren offenen Ganztagsgruppen pro Jahr vorgesehen. Dazu kommen neu genehmigte gebundene Ganztagsklassen an den Grundschulen und weiterführenden Schulen, zusätzliche offene Ganztagsgruppen an den weiterführenden Schularten und Gruppen der Mittagsbetreuung. Kindertageseinrichtungen fördert der Freistaat gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz.

3. Der Vorschlag der SPD, der einen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Ganztagsschulplatz an jedem Unterrichtstag bis 16 Uhr umschließt, stellt einen Sprengsatz für die bewährte und von den Eltern gewünschte Angebotsvielfalt in der Schulkinderbetreuung dar. Überdies gefährdet der SPD-Vorschlag die qualitätsvolle bayerische Schulkinderbetreuung an Horten und die Arbeitsplätze der Erzieherinnen und Erzieher dort, weil er ausschließlich auf schulische Ganztagsangebote setzt.

StMBW, Pressemitteilung v. 06.04.2016

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Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Familie, Kinder & Jugend, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Schulen, Verwaltung Schlagwörter: 17/10580, Anzeigen genot, Anzeigen KommPol, Kinderbetreuung

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