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StMELF: Übertragene Zahlungsansprüche jetzt melden

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Die bayerischen Landwirte können ab sofort die Übertragung von Zahlungsansprüchen an die Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID) melden. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Um für heuer die Direktzahlungen für alle beihilfefähigen Flächen erhalten zu können, müssen die Betriebsinhaber am Stichtag 17. Mai 2016 über die entsprechenden Zahlungsansprüche verfügen. Bis dahin muss der Kauf- oder Pachtvertrag abgeschlossen sein. Für die Meldung in der ZID haben die Betriebe dann bis 13. Juni Zeit. Spätestens dann muss die Übertragung im Internet unter www.zi-daten.de erfasst sein.

Eine Übertragung der bei der Agrarreform 2015 zugewiesenen Zahlungsansprüche – entweder dauerhaft durch Kauf oder bei Pacht auch befristet – ist in der Regel erforderlich, wenn der Betrieb nach der Abgabe des Mehrfachantrags 2015 an einen Hofnachfolger übergeben wurde oder wenn heuer mehr Flächen bewirtschaftet werden, als im Mehrfachantrag 2015 angegeben wurden. Bei Unklarheiten und Fragen können sich die betroffenen Landwirte an ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden.

StMELF, Pressemitteilung v. 06.04.2016