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StMGP: Huml für mehr Sachlichkeit in Debatte um Cannabis-Arzneimittel

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Bayerns Gesundheitsministerin: Das Suchtpotenzial darf nicht kleingeredet werden

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert mehr Sachlichkeit in der Debatte über Cannabis-Arzneimittel. Huml betonte am Mittwoch anlässlich des 15. Suchtforums Bayern in München:

Ich unterstütze das Vorhaben des Bundes, den Zugang zu cannabishaltigen Arzneimitteln für Schwerkranke zu erleichtern. Das Sucht- und Gefährdungspotenzial von Cannabis darf aber nicht kleingeredet werden.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Wichtig ist zudem, dass die Sicherheit und Kontrolle des Umgangs mit Betäubungsmitteln weiterhin in vollem Umfang gewährleistet bleibt. Ich erwarte, dass die Bundesregierung einem möglichen Missbrauch von Cannabis-Arzneimitteln mit klaren Regelungen einen Riegel vorschiebt.“

Huml erläuterte: „Bei einigen Krankheiten können die Inhaltsstoffe von Cannabis eine lindernde Wirkung haben. Schon jetzt können Ärzte ihren schwerkranken Patientinnen und Patienten deshalb in bestimmten Fällen cannabishaltige Arzneimittel verschreiben. Erforderlich ist aber immer eine individuelle Schmerztherapie nach strenger Indikationsstellung.“

Das Motto des 15. Suchtforums lautete: „Schmerz(medizin) trifft Sucht(medizin) – Schmerzmittel zwischen Fluch und Segen?!“. Ziel der Tagung war auch ein engerer Austausch zwischen den Berufsgruppen der Apotheker und der Psychotherapeuten.

Die Ministerin warnte: „Der Konsum von Cannabis zu Genusszwecken birgt große gesundheitliche und soziale Risiken – gerade für Jugendliche und junge Erwachsene. Zu den möglichen Folgeschäden gehören unter anderem Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ferner wird durch das Rauchen von Joints das Risiko für Lungenkrebs ebenso deutlich erhöht wie für die Entwicklung einer Psychose, einer sehr schweren psychischen Störung.“

Huml unterstrich: „Es ist verantwortungslos, die Gefahren durch Rauschgift-Konsum zu verharmlosen. Deshalb wird Bayern weiterhin an seiner klaren Linie gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken festhalten. Unsere bisherige Kombination aus Prävention, Information und repressiven Mitteln ist unverzichtbar.“

Der Freistaat investiert allein für Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchthilfe rund sieben Millionen Euro im Jahr.

Weitere Informationen unter: http://www.stmgp.bayern.de/aufklaerung_vorbeugung/sucht/index.htm.

StMGP, Pressemitteilung v. 06.04.2016

Redaktionelle Hinweise

Zu Meldungen im Kontext „Legalisierung von Cannabis in Bayern“ vgl. hier.

Zu Meldungen im erweiterten Kontext „Drogen/ Rauschgift/ BtM“ vgl. hier.