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Datenschutzbeauftragter: Ergebnisse der 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 6. und 7. April 2016 in Schwerin

7. April 2016 by Klaus Kohnen

Die Datenschutzkonferenz, ein freiwilliger Zusammenschluss aller unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, hat sich auf ihrer Frühjahrssitzung in Schwerin sowohl mit rechtlichen und rechtspolitischen Fragestellungen als auch mit den Auswirkungen technischer Entwicklungen der Datenverarbeitung befasst.

In ihrer Entschließung Stärkung des Datenschutzes in Europa – nationale Spielräume nutzen weist die Konferenz darauf hin, dass die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union den Mitgliedsstaaten Spielräume für nationale Regelungen eröffnet. Sie appelliert an den Bundes- und die Landesgesetzgeber, diese Spielräume zu nutzen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken.

Mit Datenschutz bei Servicekonten hat sich eine weitere Entschließung befasst. Die Datenschutzkonferenz macht darauf aufmerksam, dass insbesondere länderübergreifende Servicekonten gewichtige verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, vor allem zum Bund-Länder-Verhältnis sowie zum grundrechtlichen Schutz des Persönlichkeitsrechts. So enthält das Recht auf informationelle Selbstbestimmung das Verbot der Vorratsspeicherung zu unbestimmten Zwecken sowie das Gebot der informationellen Gewaltenteilung.

Die Konferenz hat sich auch mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus befasst. Sie vertritt in der Entschließung Wahrung der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus die Auffassung, dass es bereits zahlreiche europäische Rechtsakte gibt, die gerade für die effektive Terrorismusbekämpfung Datenübermittlungen zwischen den Sicherheitsbehörden in Europa ermöglichen – man denke etwa an die Schengener Abkommen oder an den Ratsbeschluss von Prüm über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten der EU. Bevor nun erneut die Ausweitung der Zusammenarbeit und neue Überwachungsinstrumente gefordert werden, sollten daher zunächst die bestehenden Rechtsakte umgesetzt und Vollzugsdefizite abgebaut werden.

Die Datenschutzkonferenz tritt in ihrer Entschließung Wearables und Gesundheits-Apps – Sensible Gesundheitsdaten effektiv schützen! für einen effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte der Nutzerinnen und Nutzer von Wearables und Gesundheits-Apps ein. Insbesondere weist sie auf das Risiko hin, dass in bestimmten Vertragsverhältnissen Einzelne aufgrund massiver gesellschaftlicher oder ökonomischer Zwänge nicht frei über die Nutzung derartiger Technologien entscheiden können. Dazu Prof. Dr. Thomas Petri: „Wearables und Gesundheits-Apps sammeln und dokumentieren in großem Umfang Daten über die persönliche Lebensführung und hochsensible Gesundheitsdaten. Jedenfalls im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen deshalb Vorteile nicht von der Einwilligung in die Verwendung solcher Daten abhängig gemacht werden.“

Die Entschließungen sind auf https://www.datenschutz-bayern.de unter „Konferenzen“ abrufbar.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, Pressemitteilung v. 07.04.2016

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Kategorie: Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Datenschutzbeauftragte (Tätigkeitsbericht/Konferenz), EU Data Protection, Handlungsfelder, Terrorismus/Extremismus

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