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VG Ansbach: Vergleich über neue Asylunterkunft in Weißenburg

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Die 9. Kammer des Bayer. Verwaltungsgerichts Ansbach hat gestern am 6. April 2016 unter dem Vorsitz von Dr. Alexander Walk in der Nachbarklage um eine Asylunterkunft (Az. AN 9 K 15.02213) das betroffene Baugrundstück in Weißenburg vor Ort in Augenschein genommen. Hierzu wurden auch das Anwesen der Klägerin als Nachbarin und die nähere Umgebung genau beurteilt.

Im Wege einer baurechtlichen Nutzungsänderung wurde eine Asylunterkunft mit maximal 180 Plätzen durch die Stadt Weißenburg als Große Kreisstadt genehmigt.

Die Beteiligten haben sich in der anschließenden mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Ansbach auf eine konstruktive vergleichsweise Lösung geeinigt:

Die beigeladene Betreibergesellschaft wird durch kleinere, bauliche Änderungen am geplanten Vorhaben (Errichtung einer Wand entlang der Grenze zur Klägerin, Abbau einer Überdachung am Gebäude zum Grundstück der Nachbarin hin und teilweise Anbringen von Folien an den Fenstern zu dieser Seite hin) der Nachbarin entgegenkommen, dafür akzeptiert diese die Nutzungsänderung zur Asylunterkunft.

Der Vergleich wurde unwiderruflich geschlossen. Das Verfahren ist damit gestern einvernehmlich unter allen Beteiligten beendet worden.

VG Ansbach, Pressemitteilung v. 07.04.2016 zum Verfahren AN 9 K 15.02213