Sachgebiet: Sicherheitsrecht (Verkehrsrecht) / BayVGH 8 ZB 15.2236 – Beschluss vom 08.04.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
1. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Bewährung ist die Verneinung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit regelmäßig nicht zu beanstanden.
Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).