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BMI: 181.405 Asylanträge im ersten Quartal 2016

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Im ersten Quartal 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 181.405 Asylanträge gestellt – einen Anstieg um 112,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2015.

Entschieden hat das Bundesamt im ersten Quartal 2016 über die Anträge von 150.233 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 158,8 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2015 (58.046 Entscheidungen). 92.577 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (61,6 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 1.335 Personen (0,9 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 870 Personen (0,6 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Im EASY-System wurden im Monat März 2016 bundesweit 20.608 Zugänge von Asylsuchenden (Vormonat: 61.428) registriert. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen u.a. wegen der feh-lenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Erstes Quartal 2016

In der Zeit von Januar bis März 2016 haben insgesamt 181.405 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 176.465 als Erstanträge und 4.940 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (85.394 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 112,4 Prozent.

Hauptherkunftsländer von Januar bis März 2016 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:

Zum Vergleich:Jan. – Mrz. 2015Jan. – Mrz. 2016
 1.Syrien15.44489.292
 2.Irak3.48125.942
 3.Afghanistan3.23820.257
 4.Ungeklärt1.1908.468
 5.Iran7714.504
 6.Albanien6.4863.679
 7.Pakistan1.0622.907
 8.Serbien9.0742.650
 9.Eritrea1.3932.422
10.Staatenlos5091.632

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar – März 2016:

 AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt181.405176.4654.940
davon:
Syrien89.29288.774518
Irak25.94225.721221
Afghanistan20.25720.16295
Ungeklärt8.4688.38286
Albanien4.5044.43371
Iran3.6793.309370
Serbien2.9072.84364
Pakistan2.6501.4871.163
Eritrea2.4222.38438
Staatenlos1.6321.61715

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2016 (176.465) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (75.034) um 135,2 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Irak und Afghanistan.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2016 (4.940) sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (10.360) um -52,3 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Syrien und Mazedonien.

Im ersten Quartal 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 150.233 Entscheidungen getroffen. Dies ist ein Anstieg um 158,8 Prozent ge-genüber dem Zeitraum Januar bis März 2015 (58.046 Entscheidungen). Insgesamt 92.577 Personen (61,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 497 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 92.080 Personen (61,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Auf-enthaltsgesetzes erhielten.

Weitere 1.335 Personen (0,9 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im ersten Quartal 2016 bei 870 Personen (0,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 38.757 Personen (25,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 16.694 Personen (11,1 Prozent).

II. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 59.975 Personen im März 2016 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 58.315 als Erstanträge und 1.660 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber
dem Vorjahresmonat um 27.921 Personen (+87,1 Prozent) gestiegen und ge-genüber dem Vormonat um 7.822 Personen (-11,5 Prozent) gesunken.

Insgesamt 2.949 (Vormonat: 3.676) Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 4,9 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge.

Hauptherkunftsländer im März 2016:

Zum Vergleich:Januar 2016Februar 2016März 2016
 1.Syrien27.30633.67928.068
 2.Irak6.63610.0759.053
 3.Afghanistan4.9497.2987.597
 4.Ungeklärt2.8263.3971.884
 5.Iran1.0871.6441.715
 6.Albanien1.3081.3181.197
 7.Serbien910941976
 8.Pakistan757939842
 9.Eritrea637936782
10.Moldau216603636

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im März 2016:

 AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt59.97558.3151.660
davon:
Syrien28.06827.878190
Irak9.0538.98271
Afghanistan7.5977.56730
Ungeklärt1.8841.86915
Iran1.7151.69322
Albanien1.1971.17126
Serbien976825151
Pakistan84283012
Eritrea782453329
Moldau6366351

Die Zahl der Asylerstanträge im März 2016 (58.315) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (28.681) um 103,3 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (66.127) um -11,8 Prozent an. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Irak und Afghanistan.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im März 2016 (1.660) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (3.373) um -50,8 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.670) um -0,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Syrien und Mazedonien.

Im März 2016 hat das Bundesamt über die Anträge von 49.303 Personen (Vor-jahresmonat: 22.754, Vormonat: 51.528) entschieden. 27.906 Personen (56,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 160 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 27.746 Personen (56,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im März 2016 erhielten 870 Personen (1,8 Prozent) nach § 4 des Asylverfah-rensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im März 2016 bei 315 Personen (0,6 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 13.750 Personen (27,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.462 Personen (13,1 Prozent).

Ende März 2016 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 409.113, davon 386.190 als Erstanträge und 22.923 als Folgeanträge (Vormo-nat 393.155 anhängige Verfahren; zum 30. März 2015: 199.831 anhängige Verfahren).

III. Registriert

Im Monat März 2016 wurden im EASY-System 20.608 Zugänge von Asylsuchenden registriert (Februar 2016. 61.428, Januar 2016: 91.671). Die Hauptherkunftsländer waren:

März 2016Insgesamt20.608
1.Syrien6.053
2.Irak2.626
3.Afghanistan2.067
4.Iran919
5.Pakistan785

Von Januar bis März 2016 wurden im EASY-System 173.707 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Hauptherkunftsländer waren:

Januar bis März 2016Insgesamt173.707
1.Syrien66.487
2.Irak33.544
3.Afghanistan32.287
4.Iran7.014
5.Pakistan2.280

BMI, Pressemitteilung v. 08.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im Bereich des Ausländer- und Asylrechts vgl. die entsprechende Kategorie.