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EU-Kommission: EU-Programme helfen bei der Integration von Flüchtlingen

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Die Zahl der neuen Asylsuchenden sinkt, doch die Herausforderung der Integration bleibt: Wie in allen Mitgliedstaaten können auch in Deutschland Behörden und private Träger EU-Hilfen für die Integration von Flüchtlingen bekommen.

Wie das konkret vor Ort aussehen kann, zeigt ein neuer Überblick über die verfügbaren Programme und ein Film am Beispiel eines Sprachkurses an der Euroschule in Potsdam. Dort gibt es Sprachkurse für Asylsuchende, deren Asylverfahren noch läuft. Diese fördert das Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ in Brandenburg mit 2 Mio. Euro. Das Geld für die Kurse kommt auch aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Für Deutschland stehen bis 2020 aus dem ESF  7,4 Mrd. Euro bereit. Dieses Geld kann unter anderem genutzt werden, um die Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu unterstützen.

Aber der ESF ist nicht die einzige finanzielle Hilfe der EU bei der Flüchtlingsintegration. Auch andere EU-Fonds stehen zur Verfügung.

Kühnel: „EU ist eine Verantwortungsgemeinschaft“

Richard Kühnel, der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, sagte:

Die EU ist eine Verantwortungsgemeinschaft. Am Beispiel Flüchtlinge sieht man, welche unterschiedlichen Ebenen hier zusammenwirken müssen. Es gibt Aufgaben für die kommunale, die regionale, die Bundesebene aber auch für die EU. Wir sehen unseren Beitrag darin, zu unterstützen, damit diejenigen, die sich engagieren und einbringen, auch das notwendige Instrumentarium dafür haben. Der ESF ist nicht die einzige Hilfe der Europäischen Union für Flüchtlinge, wir haben auch den Europäische Asyl-, Integrations- und Migrationsfonds.“

Die Ziele dieses Fonds, kurz AMIF, sind bessere Asylverfahren, höhere Aufnahmekapazitäten und auch die dauerhafte Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer. Aus diesem Fonds bekommt Deutschland bis 2020 ca. 400 Mio. Euro. Um Geld aus diesem Fördertopf kann sich jedes passende Projekt bewerben, egal ob von Kommunen, kirchlichen oder sozialen Trägern oder eingetragenen Vereinen. Bezahlt werden davon zum Beispiel neue Unterkünfte.

Nähere Informationen zur Flüchtlingsintegration durch ESF, AMIF und weitere EU-Fonds erhalten Sie in dieser ausführlichen Übersicht. Den Film können Sie auch hier anschauen.

Auch das Kulturprogramm „Kreatives Europa“ kann genutzt werden

Projekte zur Integration von Flüchtlingen können jetzt auch über das europäische Kulturprogramm „Kreatives Europa“ gefördert werden. Die Projekte sollen Flüchtlinge dabei unterstützen, soziale Kontakte zu knüpfen und sich auszudrücken, auch wenn sie die Sprache des Aufnahmelandes nicht beherrschen. Verbessert werden sollen auch Respekt und Verständnis für Vielfalt, interkulturelle Kompetenz, demokratische Werte und Bürgerbeteiligung. EU-Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, die Werte und Kulturen der Flüchtlinge zu entdecken.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind. An den Konsortien können als Partner auch Organisationen anderer Sektoren beteiligt sein, wie dem öffentlichen Sektor oder dem Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen. Ein Konsortium besteht aus mindestens drei Partnern aus mindestens zwei Ländern, der Hauptantragsteller sowie der erste Partner müssen aus dem Kultur- und Kreativsektor kommen.

Das Konsortium kann beschließen, einen Teil der Mittel für die finanzielle Unterstützung kleinerer Initiativen zu verwenden, die nicht Teil der kreativen Partnerschaft sind (Dritte). Die Unterstützung Dritter darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Europaweit werden acht bis zwölf Projekte mit je 100.000 bis 200.000 Euro unterstützt. Einreichfrist ist der 28. April 2016.

Zu dem Aufruf informieren und beraten die Creative Europe Desks Deutschland.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 08.04.2016