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BayVerfGH: Unwirksamkeit einer Erklärung, „im meldeamtlichen Sinne“ aus einer Kirche auszutreten

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Sachgebiet: Staats- und Verfassungsrecht / BayVerfGH Vf. 68-VI-14 – Entscheidung vom 11.04.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Überprüfung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils, dem zufolge die Erklärung, „im meldeamtlichen Sinn“ aus einer Kirche auszutreten, unwirksam ist, am Maßstab des Grundrechts der Glaubensfreiheit (Art. 107 Abs. 1 und 2 BV).

Redaktioneller Hinweis: Der verlinkte Volltext enthält weitere – allerdings redaktionell formulierte, nicht-amtliche – Leitsätze.