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BVerwG: Zur Festsetzung eines Mindestabschussplans für Rotwild nach rheinland-pfälzischem Jagdrecht

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Sachgebiet: Staats- und Verfassungsrecht (Jagd- und Fischereirecht) / BVerwG 3 B 29.15 – Beschluss vom 11.04.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Hat ein Land von seiner Befugnis, vom Bundesjagdgesetz gemäß Art. 72 Abs. 3 GG abzuweichen, Gebrauch gemacht, ist kraft des Anwendungsvorrangs des späteren Landesrechts für einen Rückgriff auf das konkurrierende Bundesgesetz nur noch in dem Umfang Raum, den das Landesrecht eröffnet.