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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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EU-Kommission: Griechenland schützt Außengrenzen besser – EU-Staaten müssen mehr Flüchtlinge aufnehmen

12. April 2016 by Klaus Kohnen

Griechenland hat nach Einschätzung der EU-Kommission erhebliche Fortschritte bei der Überwachung der Außengrenzen gemacht. Zu diesem Schluss kam die EU-Kommission in ihrer heute (Dienstag) vorgelegten Bewertung des griechischen Aktionsplans zur Behebung der Mängel beim Management der Außengrenzen. Allerdings sind dafür mehrere Maßnahmen und Präzisierungen notwendig, die Griechenland der Kommission bis 26. April vorlegen soll. Mit der Beseitigung der Mängel beim Schutz der Außengrenzen sollen auch die eingeführten außergewöhnlichen Kontrollmaßnahmen an den Binnengrenzen wieder aufgehoben werden können. Außerdem veröffentlichte die Kommission heute einen Bericht über die schleppenden Fortschritte bei Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU. Die Mitgliedstaaten sind hier weiter in der Pflicht.

Griechischer Aktionsplan zur Behebung der Mängel beim Management der Außengrenzen

Der Aktionsplan Griechenlands bildet den Rahmen für die Umsetzung der Ratsempfehlungen zur Beseitigung der Mängel, die beim Außengrenzmanagement in Griechenland festgestellt wurden. In Aktionsplan wird detailliert erläutert, wie Griechenland für mehr Personal für die Registrierungsverfahren sorgen, die Aufnahmeeinrichtungen ausbauen, die IT-Systeme verbessern und ein wirksames System zur Überwachung der Küste schaffen will. Bedenken hat die Kommission jedoch angesichts der Tatsache, dass es etwa für den Abschluss der Maßnahmen keinen genauen Zeitplan gibt und die Informationen über die für die Umsetzung der Empfehlungen zuständigen Behörden unzureichend sind.

Die von der Kommission heute vorgelegte Bewertung stellt einen weiteren Schritt in dem Verfahren dar, das die Kommission im Fahrplan „Zurück zu Schengen“ erläutert hat. Ziel ist es, die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen zu beenden und bis Jahresende einen normal funktionierenden Schengen-Raum wiederherzustellen.

Sollten der Migrationsdruck und die festgestellten schwerwiegenden Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen über den 12. Mai hinaus Bestand haben, müsste die Kommission gemäß dem Fahrplan dem Rat einen Vorschlag nach Artikel 26 Absatz 2 des Schengener Grenzkodexes unterbreiten, um eine Verlängerung der Kontrollen an bestimmten Grenzabschnitten für einen begrenzten Zeitraum zu ermöglichen.

Aktualisierter Bericht zu Umverteilung und Neuansiedlung

Zum ebenfalls heute veröffentlichten aktualisierten Bericht über die Umsetzung des Notverteilungsmechanismus und der europäischen Neuansiedlungsregelung für Flüchtlinge erklärte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos:

Wir können uns mit den bisher erzielten Ergebnissen nicht zufrieden geben. Die Umverteilung muss massiv ausgeweitet werden, um die humanitäre Notlage in Griechenland zu lindern und zu verhindern, dass sich die Situation in Italien verschlechtert. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem ihre Neuansiedlungsmaßnahmen beschleunigen und ausbauen. Um die Hintertür für illegale und gefährliche Migrationsrouten tatsächlich zu schließen, müssen wir für Menschen, die internationalen Schutz benötigen, sichere und legale Wege nach Europa schaffen. Jetzt, da das Abkommen zwischen der EU und der Türkei und der 1:1-Mechanismus in Kraft sind, sind die Mitgliedstaaten noch dringender gefordert, ihre Neuansiedlungszusagen rasch in die Tat umzusetzen.“

Der erste Fortschrittsbericht über Umverteilung und Neuansiedlung der Kommission vom 16. März 2016 enthielt die Zielvorgabe, dass vor Veröffentlichung des zweiten Berichts mindestens 6000 Personen umverteilt werden sollen. Dieses Ziel wurde verfehlt. Nur 208 weitere Personen wurden im Berichtszeitraum umverteilt, womit sich die Zahl der aus Griechenland und Italien umverteilten Antragsteller auf 1145 erhöht hat. Den Angaben der Mitgliedstaaten und der assoziierten Dublin-Staaten zufolge sind seit Anwendung der EU-Neuansiedlungsregelung, die am 20. Juli 2015 vereinbart wurde, 5677 schutzbedürftige Vertriebene in 15 Länder neu angesiedelt worden.

Auf Grundlage des EU-Türkei-Abkommens wurden seit dem 4. April 37 Syrer in Deutschland, 11 in Finnland und 31 in den Niederlanden neu angesiedelt. Die Kommission arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den türkischen Behörden und in Abstimmung mit dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) an beschleunigten Standardverfahren für die Durchführung der Neuansiedlungen im Rahmen der 1:1‑Regelung mit der Türkei. Die endgültige Billigung der Standardverfahren durch die EU und die Türkei dürfte in Kürze erfolgen.

Laufend aktualisierte Informationen über die Zahl der Rückübernahmen und Neuansiedlungen und die Entsendung von EASO- und Frontex-Bediensteten im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und der Türkei können hier (PDF) abgerufen werden. Die Kommission wird am 20. April 2016 über die Umsetzung des Abkommens berichten.

Weitere Informationen:

  • PRESSEMITTEILUNG: Umsetzung des Fahrplans „Zurück zu Schengen“: Kommission bewertet griechischen Aktionsplan (PDF)
  • Mitteilung der Kommission: Bewertung des Aktionsplans Griechenlands zur Behebung der 2015 bei der Evaluierung der Anwendung des Schengen-Besitzstands im Bereich des Managements der Außengrenzen festgestellten schwerwiegenden Mängel (PDF)

  • HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Erläuterung der Schengen-Regelung (PDF)
  • Mitteilung der Kommission: Zurück zu Schengen – ein Fahrplan (PDF)
  • HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Bewältigung der Flüchtlingskrise – Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland (PDF)

  • PRESSEMITTEILUNG: Zweiter Bericht zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen
  • Mitteilung der Kommission: Umverteilung und Neuansiedlung – Zweiter Fortschrittsbericht (PDF)
  • Anhang: Umverteilungen aus Griechenland bis 11. April 2016 (PDF)
  • Anhang: Umverteilungen aus Italien bis 11. April 2016 (PDF)
  • Anhang: Neuansiedlung – Lagebericht bis zum 11. April 2016 (PDF)

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Meldung v. 12.04.2016

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