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HRK: Nützlicher Beitrag zur Diskussion um Transparenzregeln – HRK-Präsident zu Empfehlungen des Stifterverbands

12. April 2016 by Klaus Kohnen

Als einen „nützlichen Beitrag zur weiteren Diskussion in Hochschulen, Unternehmen und Politik“ hat der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz die Empfehlungen des Stifterverbands zur Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen bezeichnet. Der Stifterverband hatte in der vergangenen Woche Maßnahmen vorgeschlagen, die den Ausgleich zwischen berechtigtem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, Forschungsfreiheit und Unternehmensinteressen sichern sollen.

Damit liegt ein diskussionswürdiger Vorschlag auf dem Tisch, der auf wesentliche Fragen eingeht und richtige Ansätze enthält“, so Hippler.

Es sei ein sinnvolles Ziel, mit übergreifenden Grundsätzen einen Orientierungsrahmen für die vielgestaltige Zusammenarbeit zu schaffen.

Dazu gehöre die Empfehlung, länderübergreifende Vorgaben zu entwickeln, in deren Rahmen die Hochschulen autonom ihrer Informationspflicht nachkommen.

Richtig ist sicher auch, dass spezielle Organisationseinheiten in Hochschulen und Unternehmen hilfreich sein können, um das Kooperationsmanagement zu professionalisieren.“

Eine sinnvolle Anregung sei auch, bei Publikationen und Gutachten finanzielle und redaktionelle Verbindungen zu Unternehmen regelmäßig zu dokumentieren.

Was Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen betrifft, ist es für die Hochschulen unabdingbar, dass die wissenschaftlichen Regeln immer Vorrang haben“, sagte HRK-Präsident Hippler.

„Auch wenn solche Arbeiten in Unternehmen erstellt werden, müssen die hochschulischen Betreuer und Prüfer im Vorfeld dem Thema, dessen Bearbeitung und eventuell anstehenden Geheimhaltungsregelungen zustimmen – und diese Vereinbarungen sind dann für die Unternehmen auch bindend.“

Insgesamt könne sich hier ein Dialog zwischen allen Beteiligten entwickeln, der diesem wichtigen Thema neue Impulse geben könne, so Hippler.

Allerdings ist es wichtig, an zwei Aspekte zu erinnern: Zum einen haben die Hochschulen in Zusammenarbeit mit den Unternehmen schon eine Reihe von Instrumenten, etwa Kooperationsverträge, entwickelt, die sich als Basis für die gemeinsamen Aktivitäten bewährt haben; eine Fortführung der Transparenzdiskussion muss auf diesem Erreichten aufbauen. Zum anderen darf die berechtigte Frage nach der Transparenz der Kooperationen nicht die  Frage nach deren Rahmenbedingungen überdecken. Noch immer sind beispielsweise wichtige Aspekte der Finanzierung der Hochschulleistungen etwa in der Auftragsforschung nicht zufriedenstellend gelöst. Wenn sich die Modelle der Kooperation verändern, dann werden sich mit ihnen auch die Bedingungen und Erwartungen an die Dokumentation und die Transparenz ändern. Insofern müssen beide Diskussionen fortgeführt werden.“

HRK, Pressemitteilung v. 12.04.2016

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