Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat berät über Konsequenzen aus Rückgang der Asylbewerberzugänge

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Sozialministerin Emilia Müller: „Kommunen durch Umstrukturierung der Asylbewerberunterbringung entlasten“ / Innenminister Joachim Herrmann: „Anstrengungen beim sozialen Wohnungsbau wegen steigender Zahl anerkannter Asylberechtigter intensiv fortsetzen“ / Anpassung im engen Dialog mit den Kommunen

Die Staatsregierung hat heute über Konsequenzen aus dem Rückgang der Asylbewerberzugänge beraten. In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Grenzübertritte sowie der Direktzugänge von Asylsuchenden in den bayerischen Aufnahmeeinrichtungen deutlich zurückgegangen. Kamen im Januar noch fast 75.000 Asylbewerber nach Bayern, waren es im Februar 41.600 und im März noch rund 6.600. Aufgrund dieser Entwicklung hat der Ministerrat daher heute eine Anpassung der bayerischen Asylbewerberunterbringung diskutiert.

Sozialministerin Emilia Müller erklärte: „Wir werden Asylbewerber künftig länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen unterbringen. Das beschleunigt die Verfahren, da die Asylbewerber dort für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besser greifbar sind. Es spart aber auch Geld. Denn wir setzen beim Ausbau und Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen verstärkt auf kostenlos zur Verfügung stehende Bundesliegenschaften.“

Derzeit verfügt der Freistaat über 25.000 reguläre Erstaufnahmeplätze, von denen rund 10.300 belegt sind. Weitere 14.000 Plätze können in mietzinsfreien Bundesliegenschaften, beispielsweise in ehemaligen Kasernen, geschaffen werden. Diese sollen unter Berücksichtigung örtlicher Belastungen und Belange vollständig genutzt werden. Darüber hinaus stehen auch bestehende Unterkünfte auf dem Prüfstand.

Ministerin Müller: „Wir werden beispielsweise Notunterkünfte schließen und bestehende Objekte durch Plätze in Kasernen ersetzen.“

Asylbewerber müssen in der Regel maximal sechs Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Danach werden sie ebenso wie abgelehnte Asylbewerber in der sogenannten Anschlussunterbringung versorgt. Die Ministerin will dabei in Zukunft wieder verstärkt auf Gemeinschaftsunterkünfte statt auf dezentrale Unterbringung setzen. Gemeinschaftsunterkünfte werden von den Bezirksregierungen betrieben, während sich um dezentrale Unterkünfte die Landratsämter oder kreisfreien Städte kümmern. In beiden Fällen trägt der Freistaat die Kosten. Die Anpassung des Unterbringungskonzepts soll im engen Dialog mit allen betroffenen Ebenen, insbesondere den Kommunen, erfolgen.

Innenminister Joachim Herrmann verwies darauf, dass die Anstrengungen des Freistaates beim Ausbau des sozialen Wohnungsbaus fortgesetzt werden müssen, weil die Zahlen anerkannter Asylberechtigter jetzt weiter ansteigen werden.

Herrmann: „Wir müssen uns im Wohnungsbau fit machen für die kommenden Jahre. Wir benötigen rasch noch mehr bedarfsgerechten, kostengünstigen Wohnraum. Dabei müssen wir unbedingt soziale Brennpunkte und Ghetto-Bildungen vermeiden. Vom Bund erwarten wir, dass er uns hier kräftig unter die Arme greift und die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber vollständig übernimmt. Darüber hinaus fordern wir den Bund auf, die Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung der Länder von einer Milliarde Euro auf drei Milliarden Euro zu erhöhen und diese Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel bundesweit zu verteilen. Diese politische Leitentscheidung für bezahlbares Wohnen ist absolut notwendig.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 12.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Bedeutung des Zustroms an Schutzsuchenden und Migranten für die Kommunen vgl. auch Dix, Asyl in Deutschland – eine große Herausforderung für Städte & Gemeinden (12.02.2016).