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Landtag: Sozialausschuss – Fachgespräch zur stationären Jugendhilfe

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Eine Bewertung der stationären Jugendhilfe war das Ziel eines Fachgesprächs mit 13 Experten in der Sitzung des Sozialausschusses. Man wolle mehr über Abläufe, Verbesserungspotenziale und die Bedarfe der Jugendlichen erfahren, formulierte der Vorsitzende Joachim Unterländer (CSU) eingangs die Erwartungen der Parlamentarier. Wie könne man den Grundsatz „ambulant vor stationär“ umsetzen? Wie stehe es mit der Finanzierung? Und wie könne Fehlentwicklungen vorgebeugt werden?

Die Fragen in diesem Kontext seien über die Jahre grundsätzlich die gleichen geblieben, die entsprechenden Gesetzesinhalte weithin akzeptiert, stellte Bernhard Zapf, Leiter der Landesjugendhilfeausschusses im Landesjugendamt, fest. Dennoch kristallisierten sich in der Diskussion einige „Baustellen“ heraus. Als neue Herausforderung zum Beispiel wurde die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – die grundsätzlich von den Jugendämtern in Obhut genommen werden – genannt: Bei der Unterbringung sei die fehlende Planungssicherheit für die Träger problematisch, außerdem sei hier der Bedarf häufig ein ganz anderer und auch kulturelle Unterschiede müssten gesehen und berücksichtigt werden.

Hier lernen wir gerade viel dazu“, so etwa Peter Deutsch von Lotse Kinder- und Jugendhilfe e.V.

Junge Erwachsene nicht allein lassen

Als verbesserungswürdig empfanden die Experten die Bewilligungspraxis bei der Hilfe für junge Erwachsene im Rahmen einer Nachbetreuung: Dieses Thema werde von den Jugendämtern sehr unterschiedlich gehandhabt, häufig fehlten die notwendigen Mittel. Dennoch:

18jährige sind oft noch nicht stabil genug, um allein gelassen zu werden“, betonte Ulrike Stehle von der Jugendhilfe Oberbayern.

Petra Rummel vom Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe sah die Politik in der Pflicht: Man brauche hier klarere Vorgaben und vor allem auch Zuschüsse.

Wünschenswert wäre mehr Kommunikation der Institutionen untereinander, so die Experten. Teilweise seien die Jugendämter – immer auf eigene Initiative – bereits sehr gut vernetzt, an vielen Stellen könnte die Zusammenarbeit jedoch enger sein. Eine Verknüpfung etwa der Hilfepläne und der schulischen Förderpläne wäre hilfreich, schlug Dr. Harald Britze vom Bayerischen Landesjugendamt vor.

Der eingangs vom Ausschussvorsitzenden zitierte Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist nach einhelliger Ansicht der Experten unhaltbar. „Die richtige Hilfe zur richtigen Zeit“ sei die bessere Devise – man müsse den Jugendlichen eine ihrer individuellen Situation angepasste Unterstützung anbieten. Dabei ist die stationäre Jugendhilfe durchaus erfolgreich: Mehrere Studien stellen zwischen 70 und 75 Prozent positive Effekte fest, jeweils gemessen am Grad des Erreichens eines zuvor definierten Ziels, berichtete Britze. Und ambulante Hilfen können stationäre nicht ersetzen – trotz eines starken Anstiegs ambulanter Angebote habe man bei der stationären Jugendhilfe keine Rückgänge verzeichnet. Der Nürnberger Jugendamtsleiter Frank Schmidt hingegen berichtete von rückläufigen Zahlen bei der Heimerziehung. Dies führte er auf eine effektive Steuerung der Einzelfälle und eine konsequente Umsetzung der individuellen Hilfepläne zurück. Dafür seien jedoch ausreichend Personal sowie eine wirksame Personalentwicklung zur Qualifikation und zum Schutz vor „Verschleiß“ notwendig.

Handlungsbedarf wurde auch bei der Sicherung der Rechte junger Menschen in stationären Einrichtungen gesehen, beispielsweise mit internen und externen Beschwerdemöglichkeiten. Erste Schritte gebe es bereits, unter anderem mit dem Landesheimrat, aber auch eine Ombudsstelle wurde befürwortet. Der Einfluss des Landesheimrats sei allerdings noch recht begrenzt, berichtete dessen Vorsitzender Dennis Staudhammer: Man versuche, das Angebot bekannt zu machen – doch viele Einrichtungen hielten den Landesheimrat als Anlaufstelle für überflüssig und gäben die Informationen gar nicht erst weiter.

Die geplante Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII im Bund wird allgemein mit Spannung erwartet. Insbesondere die Inklusion, die hier gesetzlich verankert werden soll, sieht man als neue Herausforderung für alle Beteiligten. Der Ausschuss wolle diese Novellierung „wach begleiten“, versprach Unterländer, und darüber hinaus die Anliegen der Experten in den jeweiligen Fraktionen beraten.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 14.04.2016 (von Eva Spessa)