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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Rezension: Schmidt/Wollenschläger (Hrsg.), Kompendium Öffentl. Wirtschaftsrecht (4. Aufl., Springer 2016)

14. April 2016 by Klaus Kohnen

Rezension_Fotolia_91184109_S_copyright - passvon Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Bucerius Law School, Hamburg

Ein Lehrbuch darf, wenn die vierte Auflage erreicht ist, auf dem Markt als etabliert gelten. Vielleicht auch deshalb haben die Herausgeber an der Bezeichnung „Kompendium“ festgehalten, obwohl das Werk seit der Erstauflage von nicht ganz 400 auf stattliche fast 700 Seiten angewachsen ist. Auf jedes einzelne der darin – in bewährter Manier von unterschiedlichen Autoren behandelten – Rechtsgebiete heruntergebrochen, bleibt „Kompendium“ (mit der Bedeutung Abriss oder Kurzlehrbuch) eine durchaus treffende Beschreibung: Vierzehn dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht zurechenbaren Rechtsbereiche werden auf jeweils 40 bis 60 Seiten konzis und übersichtlich dargestellt. Wer sich also einen aktuellen Überblick über Strukturen und Dogmatik eines dieser Rechtsbereiche verschaffen will, wird aus der Lektüre des einschlägigen Kapitels meist den erhofften Erkenntnisgewinn ziehen. Manche unter ihnen – wie das von Reiner Schmidt verfasste Kapitel „Wirtschafts- und Währungspolitik mit seiner idealen Balance von Inhaltsreichtum und Übersichtlichkeit – sind für sich selbst bereits kleine Standardwerke oder haben dafür das Potenzial.

Einige Verfasser der dritten Auflage (2007) sind ausgeschieden, andere, meist jüngere, Wissenschaftler an Bord gekommen. Thomas Vollmöller hat die Mitherausgeberschaft an Ferdinand Wollenschläger abgetreten, der auch für die beiden einleitenden Kapitel verantwortlich zeichnet. Obschon das Werk damit von zwei Hochschullehrern herausgegeben wird, bleibt das bewährte Zusammenspiel von Theoretikern und Praktikern – immerhin noch drei Verfasser sind Anwälte – zumindest im Kern erhalten. Der Reiz der Vielfalt wiegt schwerer als bei einem umfangreichen Autorenteam fast unvermeidliche Einbußen bei Konsistenz und Kohärenz, die sich bei diesem Werk zudem in Grenzen halten. Vielleicht wird sich der eine oder die andere Studierende – denn sie sind es, an die sich das Werk offenkundig in erster Linie richtet – noch ein Quäntchen mehr Einheitlichkeit beim didaktischen Ansatz wünschen: Während vor allem die einleitenden Kapitel mit Prüfungsschemata versehen und damit auf die juristische Fallklausur ausgerichtet sind, tendieren andere zu einer eher abstrakten, teils auch handbuchartigen Präsentation mit eingeflochtenen Fallbeispielen. Von recht unterschiedlicher Machart (und Qualität) sind auch die begleitenden Grafiken. Gemeinsam sind allen Kapiteln immerhin Kontrollfragen, anhand derer das Gelesene reflektiert und rekapituliert werden kann.

Mit den unions- und verfassungsrechtlichen Grundlagen (Wollenschläger) beginnend, setzt sich der Reigen der Gegenstände mit den Grundlagen des Internationalen Wirtschaftsrechts fort (Terhechte), in dessen Mittelpunkt das WTO-System steht. Dass die Organisation der Wirtschaftsverwaltung (Gärditz) der vorwiegend überstaatlich geprägten Wirtschafts- und Währungspolitik vorangestellt wird, erscheint konzeptionell weniger schlüssig. Der Reigen setzt sich fort mit vorwiegend verwaltungsrechtlichen Gegenständen: wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand (Knauff), Vergaberecht (Diederichsen und Renner), Subventions- und Beihilfenrecht (Unger), den „klassischen“ Materien des Gewerbe- (Korte), Handwerks- (Bulla) und Gaststättenrechts (Klement) – mit einem willkommenen Annex zum Nichtraucherschutz – und sodann dem „modernen“ Regulierungsrecht, gegliedert in das vor allem am TKG nachgezeichnete Recht der Netzregulierung (Ludwigs) und das Energierecht (Kment) mit seinen zahlreichen Eigentümlichkeiten. Das Finale bestreitet das neu ins Kompendium aufgenommene Recht der Finanz- und Börsenaufsicht (Kaufhold). Dass sich die Öffentlichrechtler Teile speziell diese Materie erst spät angeeignet haben, lässt hoffen, dass sich aus ihren Reihen dereinst auch jemand findet, der sich des aus diesem Werk bisher nur in wenigen Sätzen anklingenden Wettbewerbsrechts zumindest auf einigen Seiten annimmt.

Das Stichwort „Wettbewerb“ weist auf die ökonomischen Grundlagen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Auf sie fällt im hier besprochenen Werk nur hier und da einmal ein Streiflicht, wo die Materie dies erfordert, oder sie werden, wie im Abschnitt zur Netzregulierung, stark verdichtet, so dass nicht jeder ihnen ohne Vorkenntnisse wird folgen können. Andererseits unterliegen Verfasser hier und dort auch aber der Versuchung des Exkurses, die mit dem Grundansatz eines Kompendiums nur bedingt vereinbar sein mag, wenngleich sie – wie beispielsweise mehrseitige Abhandlungen über die Verfassungswidrigkeit des Meisterbriefs – durchaus anregende Lektüre verheißen kann. Alles in allem meistern sämtliche Verfasser noch den Spagat zwischen umfassender, detailreicher Information und Bewahrung des Kompendium-Formats ihrer Beiträge. Zum verfassungsrechtlichen Part ist vor dem Hintergrund seiner falldidaktischen Mission – auch auf die Gefahr hin, dass dies dem Rezensenten als Erklärung in eigener Sache angekreidet wird – noch anzumerken, dass das Meinungsspektrum und die (fast ganz auf Dreiers Kommentar beschränkte) Kommentarliteratur etwas breiter ausgeleuchtet zu werden verdienten. Angesichts der schleichenden Emanzipation des Bundesverfassungsgerichts von der sogenannten Stufentheorie ist das angebotene Prüfungsmodell für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Berufsfreiheit auch nicht mehr alternativlos.

Das „Kompendium Öffentliches Wirtschaftsrecht“ bildet eine probate Handreichung nicht nur für Studierende, sondern alle Juristen, die Kenntnisse in einer der behandelten Materien erstmals erwerben oder auffrischen wollen. Auf besonderes Interesse dürfte es bei Studierenden in universitären Schwerpunktbereichen treffen, deren Zuschnitt sich freilich vielerorts nicht vollständig mit dem Inhalt des hier besprochenen Werkes decken wird. Vor der Schwierigkeit, einen immer stärker fragmentierten Nachfragemarkt zu bedienen, steht Ausbildungsliteratur, die über den Kanon der juristischen Pflichtfächer hinausweist, jedoch immer. Dieses Werk jedenfalls verdient nicht nur in öffentlichen Bibliotheken, sondern auch im Bücherregal angehender Juristen einen Platz.

Reiner Schmidt / Ferdinand Wollenschläger (Hrsg.), Kompendium Öffentliches Wirtschaftsrecht, 4. Aufl., Springer 2016; XXXVIII, 689 S., Softcover, ISBN 978-3-662-45578-4, 29,99 EUR

Net-Dokument BayRVR2016041401; Titelfoto: (c) bogdanvija – Fotolia.com

Redaktionelle Anmerkung

Kämmerer_Jörn Axel_passProf. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Maîtr. en droit, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft, in Hamburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Verfassungs- und Europarecht, insbes. ihren wirtschaftl. Bezügen (Marktregulierung, u.a. Finanzmärkte und Banken, ferner Wirtschafts- und Währungsunion, Privatisierung, öffentlich-rechtliche Grundlagen des Berufs- und Arbeitsrechts).

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Kategorie: Blog, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung, Rezensionen, Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen VergabeBeschaff, Jörn Axel Kämmerer, Schmidt/Wollenschläger (Hrsg.)_Öffentliches Wirtschaftsrecht

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