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BMI: Rückführung von 21 ausreisepflichtigen Georgiern in ihr Heimatland

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Gemeinsame Erklärung vom Bundesinnenminister von Deutschland und dem Georgischen Innenminister

Deutschland hat heute 21 georgische Staatsangehörige mit einem Charterflug nach Georgien abgeschoben. Vier Bundesländer – Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern – waren an der Abschiebung beteiligt. Der Flug wurde gemeinsam von dem Innenministerium Georgiens, der Bundespolizei und der europäischen Grenzschutzagentur Frontex geplant und koordiniert.

Von den 22.592 in Deutschland lebenden georgischen Staatsangehörigen waren zum Stichtag 29. Februar 2016 fast 2.240 ausreisepflichtig (Quelle: AZR). Im Jahr 2015 hat Deutschland knapp 300 Georgier, von Anfang Januar bis Ende Februar 2016 etwa weitere 50 Georgier abgeschoben.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière erklärte hierzu:

Von der heutigen Maßnahme geht ein klares Signal aus: Diejenigen, die bei uns keines Schutzes bedürfen, müssen unser Land nach Abschluss der Verfahren rasch wieder verlassen. Geschieht dies nicht freiwillig, muss es im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden. Das ist im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen, aber auch im Interesse der betroffenen Herkunftsstaaten. Mit meinem georgischen Amtskollegen bin ich mir einig, wir werden die Rückführung Nicht-Schutzbedürftiger nach Georgien weiter vorantreiben.“

Der Minister für Innere Angelegenheiten von Georgien Giorgi Mghebrishvili hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:

Georgien misst der effektiven Implementierung von Rückführungsabkommen im Rahmen der EU-Georgien Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert bei. Wir haben 93% der Anträge, die uns Mitgliedstaaten eingereicht haben, positiv beantwortet. Diese Zahl beträgt 100% im Fall der von Deutschland gestellten Anträge.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir gemeinsam die Ströme der illegalen Migration effektiver unterbinden werden.

Dabei sprechen wir auch von den georgischen Staatsangehörigen, die das lange andauernde Verfahren der Bearbeitung von Asylanträgen mit der Absicht ausnutzen, länger in Deutschland zu bleiben und ihren Aufenthalt für gesetzwidrige Aktivitäten zu nutzen.

Georgien baut die polizeiliche Zusammenarbeit mit Europäischen Staaten aus und vertieft bestehende Kooperation. Dies wird uns ermöglichen, gemeinsame Anstrengungen im Kampf gegen die Kriminalität noch effektiver zu gestalten. Unsere Länder verfügen über alle Mittel um Kriminalität sowie solchen globalen Herausforderungen, wie der illegalen Migration effektive Maßnahmen entgegenzusetzen.“

Aktuell finden aus Deutschland wöchentlich zwei bis drei Charterflüge in verschiedene Heimatländer statt, vor allem in die Staaten des Westbalkans. Zudem werden zahlreiche Abschiebungen auf dem Luftweg mit Linienflügen vollzogen. Im letzten Jahr gab es in Deutschland insgesamt 20.888 Abschiebungen, davon 19.712 auf dem Luftweg. Damit haben sich die Abschiebungen 2015 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. In diesem Jahr sind nach Angaben der Bundespolizei bis Ende Februar bereits 4.316 Ausländer in ihre Herkunftsländer zurückgeführt worden.

BMI, Pressemitteilung v. 15.04.2016