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StMFLH: 1,4 Millionen Euro für den Neubau der Grundschule Plößberg

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Plößberg war Auslöser für Neuregelung in der Förderrichtlinie

Der Freistaat fördert den Neubau der Grundschule Plößberg im Landkreis Tirschenreuth für fünf Klassen mit Pausenhof und Außensportanlagen mit einer Gesamtzuweisung von rund 1,4 Millionen Euro.

Die Kosten für den Allwetterplatz mit angebauten Hoch- und Weitsprunganlagen konnten in die Förderung einbezogen werden. Dies geschah im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Änderung der Förderrichtlinie. Der „Fall Plößberg“ war damit sozusagen Auslöser für eine Überarbeitung der Förderrichtlinie für Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen“, hob Finanzstaatssekretär Albert Füracker bei der Einweihung der Grundschule in Plößberg am Freitag (15.4.) hervor.

Der Neubau wurde mit einem Fördersatz von 48 Prozent im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs bezuschusst.

Durch die Neuregelung in der Förderrichtlinie können nunmehr auch bei Schulen mit weniger als acht Sportklassen Freisportanlagen in einem gewissen Umfang gefördert werden.

Ein weiteres Signal zur Stärkung der Bildungsinvestitionen gerade in den kleinen Kommunen“, betonte Füracker.

Die Fördermittel für den kommunalen Hochbau sind Bestandteil des unverändert kommunalfreundlichen bayerischen Staatshaushalts, in dem jeder vierte Euro für Gemeinden, Landkreise und Bezirke vorgesehen sei. 2016 stellt die Staatsregierung den Kommunen Fördermittel von rund 430 Millionen Euro für den Bau von kommunalen Schulen, schulischen Sportanlagen sowie Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Seit 2005 stiegen die Mittel für den kommunalen Hochbau um rund 200 Prozent.

Füracker: „Dies trägt wesentlich dazu bei, dass in allen Regionen Bayerns gleichwertige Infrastruktur angeboten werden kann.“

StMFLH, Pressemitteilung v. 15.04.2016