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BMWi: Vergaben werden digital – größte Reform des Vergaberechts tritt in Kraft

18. April 2016 by Klaus Kohnen

Heute tritt die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren in Kraft. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts wird öffentlichen Auftraggebern ein neues übersichtliches und leichter handhabbares Regelwerk für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zur Hand gegeben.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Mit der Reform wird die Vergabe öffentlicher Aufträge umfassend modernisiert. Das Vergaberecht wird nicht nur einfacher und anwenderfreundlicher. Wir erweitern auch die Möglichkeiten, soziale, umweltbezogene und innovative Ziele sowie mittelständische Interessen im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Außerdem erleichtern wir die Vergabe sozialer Dienstleistungen. Damit können wir beispielsweise die Qualität und Effizienz bei der Vergabe von Integrationsdienstleistungen für Arbeitssuchende bei der Bundesanstalt für Arbeit steigern. Mit der Neuregelung beschleunigen wir die Vergabeverfahren und bringen das Vergaberecht ins digitale Zeitalter.“

Das Reformwerk besteht aus dem neu gefassten Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und neuen Rechtsverordnungen, die unterschiedliche Aspekte der öffentlichen Beschaffung von der Vergabe „klassischer“ öffentlicher Aufträge über die Vergabe von Konzessionen bis zur Schaffung einer Vergabestatistik umfassen. Die Reform dient auch der fristgerechten Umsetzung mehrerer EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht.

Die Neustrukturierung der Vorschriften wird die Arbeit der Vergabestellen erleichtern und verbessern. Die Reform erhöht die Rechtssicherheit, indem sie wesentliche Entwicklungen der Rechtsprechung in das Regelwerk übernimmt. So legt das neue Gesetz etwa die Voraussetzungen für die Ausnahmen vom Vergaberecht bei Inhouse-Vergaben und für erlaubte Änderungen von Aufträgen fest. Erstmals schaffen Gesetz und Rechtsverordnung auch Rechtssicherheit für die Vergabe von Konzessionen.

Künftig wird durch die Einführung der E-Vergabe das gesamte Vergabeverfahrens digital abgewickelt. Damit verringert sich der Aufwand der Unternehmen bei Auftragsrecherche und Bewerbung und die Vergabeverfahren werden beschleunigt.

Weitere Informationen zur Reform erhalten Sie auch hier.

BMWi, Pressemitteilung v. 18.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Siehe auch die Mitteilung der EU-Kommission vom heutigen Tage.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Rechtsentwicklung, Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen VergabeBeschaff, Vergaberecht, Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)

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