Gesetzgebung

GVBl (4/2016): E-Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungsgerichte (ERVV VwG) verkündet

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Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (E-Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungsgerichte – ERVV VwG) v. 01.04.2016 wurde am 19.04.2016 verkündet (GVBl S. 69). Sie tritt am 01.05.2016 in Kraft und am 31.12.2017 außer Kraft. Hiernach können beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verwaltungsgericht München ab dem 01.05.2016 in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden.

Damit probt nun auch die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Vorreiter in Bayern waren das LSG und das SG München, die den eRechtsverkehr seit 01.06.2014 erprobt hatten; aufgrund der positiven Erfahrungen wurde der elektronische Rechtsverkehr ab 01.01.2016 auf die gesamte bayerische Sozialgerichtsbarkeit ausgeweitet.

Ass. iur. Klaus Kohnen