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Landtag: Informationsbesuch des Ausschuss Öffentlicher Dienst in Nürnberg

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Der Ausschuss Öffentlicher Dienst tagt heute ausnahmsweise nicht im Landtag in München, sondern im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg. Das Ministerium, das hier als zweiter Dienstsitz in den Räumlichkeiten der ehemaligen deutschen Staatsbank logiert, ist ein Ministerium der Superlative: Es ist das einzige bayerische Ministerium außerhalb Münchens und das einzige Heimatministerium in Deutschland.

Wir sind aber nicht nur gespannt, was das Ministerium räumlich zu bieten hat, sondern auch was dessen Inhalte sind“, sagt Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU).

Im Zentrum des Informationsbesuchs steht darum ein Fachvortrag zum Thema E-Government, an dessen Ende die Ausschussmitglieder Nürnberg mit einer Hausaufgabe verlassen.

Der Leiter des Dienstsitzes Nürnberg, Ministerialdirigent Harald Hübner, freut sich über den Besuch des Ausschusses, denn „der Ausschuss öffentlicher Dienst ist für uns Beamte ja der wichtigste Ausschuss“. Außerdem könne er dann mit den Vorurteilen aufräumen, es handele sich bei seiner Behörde um ein „Heimatmuseum“ oder einen „Söder-Showroom“. Das Finanzministerium hat nach der Verfassungsreform 2013 und der Zielformulierung, überall in Bayern gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen, einige Aufgaben des Wirtschaftsministeriums übernommen.

Da war es naheliegend, diese neuen Aufgaben auch in den neuen Dienstsitz zu verlegen“, sagt Harald Hübner und nennt zugleich die Kernaufgaben der Behörde: Breitbandförderung, Behördenverlagerung und Landesentwicklung.

Kernaufgaben in Nünberg: Breitbandförderung, Behördenverlagerung, Landesentwicklung

Das Finanzministerium deckt darüber hinaus noch weitere Themenfelder ab – natürlich Haushalt und Steuern, aber auch das gesamte öffentliche Dienstrecht oder die Vermessungsverwaltung. Der Abteilungsleiter der Vermessungsverwaltung, Ministerialdirigent Dr. Rainer Bauer, stellt dann aus seinem Ressort auch das so genannte E-Government vor. Aber nicht, bevor die Abgeordneten Zwischenfragen stellen können und Harald Hübner einen Rundgang durch das Ministerium und die Arbeitszimmer von Staatsminister Söder und Staatssekretär Füracker begleitet.

Wie viele Mitarbeiter pendeln denn regelmäßig zwischen Nürnberg und München?“, will Markus Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wissen.

„Drei Mitarbeiter haben auch einen Schreibtisch in München“, sagt Harald Hübner.

Dazu kämen noch etwa 20 aufgabenbezogene Pendler, die je nach Aufgabenschwerpunkt entweder in München oder in Nürnberg arbeiten, so Hübner, der in dem Zusammenhang auch betont, dass alle Mitarbeiter aufgrund einer freiwilligen Entscheidung nach Nürnberg gegangen seien und dies der Vorgehensweise entspreche, mit der auch die Behördenverlagerung umgesetzt werden solle.

Ausschussmitglied Heinrich Rudrof (CSU) interessiert, wie die Förderung des Breitbandausbaus geregelt ist, wo doch der Freistaat Bayern und der Bund jeweils eigene Förderrichtlinie haben.

Der Freistaat beteiligt sich als Kofinanzierer“, erklärt Hübner.

Er übernimmt dabei die Differenz zwischen dem Bundessatz und dem höheren bayerischen Satz. Doch alleine die Tatsache, dass eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern möglich ist, bringt den Kommunen Vorteile: eine Kofinanzierung durch das Land erhöht den Scoringwert der Kommune und dadurch die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Förderung durch den Bund kommt.

Was sind denn die weiteren Bewertungskriterien für den Scoringwert?“ möchte Günther Felbinger (FREIE WÄHLER) wissen und erhält als Antwort, dass gute Scoringwerte erzielt werden, wenn die Maßnahme günstig ist, wenn viele Menschen angeschlossen werden können und wenn eine interkommunale Zusammenarbeit angedacht ist.

Ingrid Heckner (CSU) bringt das Gespräch noch einmal auf die Landesentwicklung und speziell das Landesentwicklungsprogramm (LEP), zu dem sie anmerkt, dass es „ganz schön wäre, wenn das LEP auch mal beschlossen würde!“ Man sei kurz davor verspricht Hübner.

Dr. Rainer Bauer stellt anschließend das vom Ministerium betriebene E-Government vor, das hier unter der Bezeichnung Montgelas 3.0 läuft. In Anlehnung an den Namenspatron, der im 19. Jahrhundert eine umfassende Modernisierung der Verwaltung in Bayern vornahm, soll mit dem Montgelas 3.0 der Wandel vom Papierblatt zur elektronischen Kommunikation vollzogen werden – „vom Blatt zum Byte“ also. Das Werkzeug dazu heißt BayernPortal und ist eine Internetplattform, auf der Behördengänge und Verwaltungsakte digital durchgeführt werden können.

Das Design ist modern und übersichtlich“, versichert Dr. Bauer und führt dem Ausschuss live vor, wie man über die Plattform sein Auto abmeldet – oder das einer anderen Person, wie Ingrid Heckner ironisch bemerkt.

Das gehe natürlich nicht, sagt Dr. Bauer und erklärt, dass man für die Nutzung des Portals eine einmalige Zertifizierung – ähnlich der Anmeldung bei der elektronischen Steuererklärung im Elster-Programm – durchführen müsse und sich dann mittels eines Passwortes im System anmelden könne.

Und das ist nur dadurch möglich geworden, da Sie das E-Government-Gesetz im Landtag verabschiedet haben“, sagt Dr. Bauer dankend in Richtung des Ausschusses.

Im BayernPortal kann man natürlich nicht nur sein Auto abmelden, sondern unter den verschiedenen Rubriken Bürger-, Unternehmer- und Verwaltungsservice weitere Aktionen durchführen. Beim Bürgerservice können z. B. Vorgänge rund um Geburt, Schule, Wehrdienst, Heirat, Kinderbetreuung, Tierhaltung u.a. elektronisch abgewickelt werden. Bislang sind 50.000 Bürgerkonten für das BayernPortal erstellt worden, erzählt Dr. Bauer, weist aber darauf hin, dass manche Vorgänge, die einer persönlichen Identifizierung bedürfen, weiterhin persönlich auf der Behörde abgewickelt werden müssen – die Beantragung eines Reisepasses zum Beispiel.

Das Angebot des BayernPortals ist deshalb so umfassend, weil inzwischen auch 700 Kommunen in die Plattform eingebunden sind und ebenfalls die Bearbeitung vieler in ihrer Zuständigkeit liegender, behördlicher Vorgänge elektronisch anbieten.

Auch viele Kommunen sind in das BayernPortal eingebunden

Und besonders interessant für die Angestellten des Freistaats Bayern: Es gibt auch noch das so genannte E-Government nach innen – das Portal Mitarbeiterservice für Mitarbeiter des Freistaats Bayern. Hier können Besoldungszettel abgerufen werden, Dienstreiseanträge beantragt, Reisekostenabrechnungen gestellt oder Beihilfeanträge ausgefüllt werden. Gerade die Reisekostenabrechnung werde gerne genutzt, weil das über den elektronischen Weg wesentlich schneller gehe, weiß Dr. Bauer. Thomas Huber (CSU) zeigt durch eine Frage auf, wo sich die Grenzen des Portals befinden: Arztabrechnungen zur Beantragung der Beihilfe müssen noch per Post versandt werden. Ein Fotografieren und Versenden über App, was einige Krankenkassen schon anbieten, geht hier noch nicht.

Max Gibis (CSU) fragt am Ende des Vortrags, ob die Gemeinden denn das BayernPortal alle kennen würden und regt an, dass man bei den Gemeinden noch ein bisschen auf Werbetour gehen solle. Auch bei den Ausschussmitgliedern war das BayernPortal bisher eher unbekannt. Zumindest wird die Frage von Ingrid Heckner, wer das BayernPortal kenne mit nur wenigen Handzeichen erwidert.

„Dann haben wir ja gleich eine Hausaufgabe“, sagt sie und nimmt gleich auch noch eine Bitte von Ministerialdirigent Dr. Bauer mit auf den Weg nach Hause: Dem Bund gefällt das BayernPortal sehr gut und möchte das System nun bundesweit standardisieren, was dem Freistaat Bayern die Kompetenz und Handhabung über das System entziehen würde. Das müsse verhindert werden. „D’accord“, sagt Ingrid Heckner und die Abgeordneten verlassen das einzige bayerische Ministerium außerhalb Münchens, das so sehr zum Selbstbewusstsein der fränkischen Abgeordneten beitrage, so Volker Bauer (CSU), wieder Richtung Landeshauptstadt.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 19.04.2016 (von Ina Friedl)