Gesetzgebung

BMEL: Kabinett beschließt Tabakwerbebeschränkung und schafft Grundlage für freiwillige Mengenreduzierung am Milchmarkt

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Das Kabinett hat heute die Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes und des Agrarmarktstrukturgesetzes beschlossen.

Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt:

Tabakerzeugnisgesetz:

Als Minister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist es mein Ziel, die Menschen vor dem größten vermeidbaren Gesundheitsrisiko zu schützen: dem Rauchen. Für mich steht der gesundheitliche Verbraucherschutz von Kindern und Jugendlichen dabei im Vordergrund. Deshalb haben wir heute ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakprodukte beschlossen. Das ist ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und ergänzt die bisherigen Maßnahmen, wie das Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche und die Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenschachteln. Der Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat 110.000 Todesfälle in Deutschland pro Jahr unmittelbar auf das Rauchen zurückgeführt. Direkte und indirekte Kosten des Rauchens schätzt das Deutsche Krebsforschungsinstitut auf etwa 79 Milliarden Euro pro Jahr.“

Agrarmarktstrukturgesetz:

Die Milchquote ist erst vor einem Jahr ausgelaufen und nach Jahrzehnten des regulierten Marktes befinden wir uns jetzt in einer schwierigen Anpassungsphase. Die Lösung der Milchkrise muss im Markt selbst und durch die Beteiligten gefunden werden. Wir haben heute die Voraussetzungen geschaffen, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu begrenzen. Nun haben es die Produzenten in der Hand, den Sektor Milch und Milcherzeugnisse zu stabilisieren und dem gegenwärtig bestehenden Marktungleichgewicht entgegenzuwirken.

Die Milchbauern und Molkereien haben jetzt die Möglichkeit, die Produktionsmenge besser zu steuern, um wieder zu auskömmlichen Erlösen zu kommen. Die Marktteilnehmer sind jetzt aufgefordert, diese Instrumente auch zu nutzen. Mein Ziel ist, die Position der Bauern und Molkereien in der Wertschöpfungskette zu stärken. Ich möchte, dass die Produzenten mit dem Einzelhandel zukünftig auf Augenhöhe verhandeln können. Zur Verbesserung der Ertragssituation der Landwirte tragen alle Verantwortung, auch wir Verbraucher.“

Hintergrund

Angesichts der schwierigen Marktsituation der Landwirtschaft hat die Europäische Kommission die befristete Möglichkeit geschaffen, die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis zu regulieren. Sie reagierte damit auf Forderungen der EU-Agrarminister für weitere Unterstützungsmaßnahmen auf den landwirtschaftlichen Märkten.

Das geänderte EU-Recht sieht vor, dass Agrarorganisationen (Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände) und Genossenschaften (Molkereien) im Milchsektor befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen treffen und Beschlüsse fassen können, die die Planung der Milchproduktion zum Gegenstand haben.

Die Mitgliedstaaten haben die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen und Beschlüsse die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes nicht untergraben und auf die Stabilisierung des Milchmarktes abzielen. Die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes schafft die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des EU-Rechts.

BMEL, Pressemitteilung v. 20.04.2016