Aktuelles

BayVGH: Braunbär Ben kehrt vorerst nicht zu Zirkus zurück

©pixelkorn - stock.adobe.com

Mit heutigem Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerde des Halters des Braunbären Ben, eines Zirkusunternehmers, gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. März 2016 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte den angeordneten sofortigen Vollzug der vom Landratsamt Deggendorf am 14. März 2016 durchgeführten Wegnahme des Bären Ben in Plattling in einem Eilverfahren bestätigt.

Der BayVGH hat die Vorgehensweise des Landratsamts Deggendorf nach Prüfung im Eilverfahren nicht beanstandet. Bei der Bärenhaltung seitens des Zirkus dürfte es mehrfach zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht gekommen sein. Namentlich sei der Braunbär vom 13. März 2016 um 15.00 Uhr bis zur Wegnahme am 14. März 2016 um 11.00 Uhr bei geschlossener Seitenklappe in einem höchstens 3,52 m x 2,41 m großen abgetrennten Bereich des Bärenwagens untergebracht gewesen. Nach Einschätzung der Amtstierärztin, der eine vorrangige Beurteilungskompetenz zukomme, sei der Bär durch diese reizarme, isolierte Haltung in völliger Dunkelheit in einem nicht ausgestalteten Bereich des Bärenwagens ohne Beschäftigung und ohne Zugang zu einem artgerechten Außengehege erheblich vernachlässigt worden.

Mangels anderweitiger Anhaltspunkte müsse damit gerechnet werden, dass der Bär auch in Zukunft in dem abgedunkelten, abgetrennten Bereich des Bärenwagens gehalten werde, wenn der Außenkäfig im Bärenwagen für andere Transportzwecke benötigt werde. Hinzu komme die nicht hinreichende Ausbruchsicherheit des vom Zirkus mitgeführten Außengeheges. Auch könne durch einen vorhandenen Spalt in dem Bärenwagen zum Bären hineingefasst werden, wodurch sich insbesondere Kinder schwerste Verletzungen zuziehen könnten. Insoweit sprächen auch sicherheitsrechtliche Aspekte für die erfolgte Wegnahme des Bären.

Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.

BayVGH, Pressemitteilung v. 21.04.2016 zum B. v. 21.04.2016, 9 CS 16.539