Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht / BayVGH 8 B 15.129 – Urteil vom 21.04.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
1. Wenn der tatsächliche Verlauf eines Wegs (hier: Endpunkt) aufgrund der Angaben in der Eintragung noch nachvollzogen werden kann, ist seine Eintragung in das Bestandsverzeichnis nicht nichtig (im Anschluss an BayVGH, U. v. 12.12.2000 – 8 B 99.3111 – VGH n. F. 54, 9).
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Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).