Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des AGSG – Beschlussempfehlung mit Bericht

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Der federführende Ausschuss hat zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/11095 v. 21.04.2016). Er hat Zustimmung empfohlen.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat Zustimmung mit der Maßgabe empfohlen, als Datum des Inkrafttretens den „1. Juni 2016“ zu bestimmen.

Der Gesetzentwurf betrifft insbesondere den Belastungsausgleich nach Art. 5 AGSG. Nach dieser Vorschrift gewährt der Freistaat Bayern den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden jährlich eine Zuweisung zu den Belastungen, die ihnen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sowie durch die zum 01.01.2006 eingetretene Zuständigkeitsänderung bezüglich Ausländern, Aussiedlern und Spätaussiedlern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe entstanden sind. Der Gesetzentwurf sieht vor, künftig auch die jährlichen Belastungen durch die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach § 28 SGB II und § 6b BKGG – unter Anrechnung der Bundesbeteiligung – in den Belastungsausgleich einzubeziehen.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktionelle Hinweise

Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Der BayRVR-Wochenspiegel (erscheint montags) enthält neben jüngst veröffentlichten Leitsatzentscheidungen auch einen Überblick über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren (Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen), soweit diese voraussichtlich eine parlamentarische Mehrheit finden werden.