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Landtag: Rechtsausschuss – Fraktionen fordern Bericht der Staatsregierung zu fragwürdigen Methoden bei der stationären Betreuung von geistig behinderten Kindern und Jugendlichen

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Was bisher als Ausnahme in Einzelfällen galt, stellt sich nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) möglicherweise als weiterreichendes Problem dar: Behinderte Kinder und Jugendliche sollen in Wohnheimen und anderen entsprechenden Einrichtungen offenbar zum Teil Zwangsmaßnahmen unterzogen werden. Die Landtagsfraktionen reagierten umgehend: In der Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen am 21. April wurden zwei Dringlichkeitsanträge zum Thema verhandelt.

Auf die Initiative einer betroffenen Mutter hin hatte der BR recherchiert: Kinder und Jugendliche mit geistigen Behinderungen werden in Wohnheimen oder vergleichbaren Einrichtungen möglicherweise in größerem Umfang freiheitsbeschränkenden Maßnahmen unterworfen. Dass es solche Maßnahmen gibt, ist bekannt – sie sind für Ausnahmefälle als Ultima Ratio gedacht, werden aber offenbar häufiger eingesetzt als bislang bekannt. Das heißt, dass geistig behinderte Kinder oder Jugendliche teilweise mehrere Stunden allein ohne Betreuer eingesperrt werden, teilweise in sogenannten Time-Out-Räumen; auch von weiteren freiheitsbeschränkenden Maßnahmen berichtete der BR. Legitimiert ist dies durch eine pauschale Zustimmung der Eltern – möglicherweise in einigen Fällen gegeben unter dem Druck, sonst keinen Heimplatz zu bekommen.

Eine direkte Auswirkung des BR-Berichts waren zwei Dringlichkeitsanträge im Rechtsausschuss: Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (Vorgangsmappe des Landtags, PDF) und der FREIEN WÄHLER (Vorgangsmappe des Landtags, PDF) forderten einen Bericht des Sozialministeriums zum Thema. Der Antrag der Grünen ging noch einen Schritt weiter und beinhaltete darüber hinaus konkrete Forderungen nach Kontroll- und Schutzmaßnahmen.

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gehören zu den schwächsten und schutzbedürftigsten Mitgliedern der Gesellschaft, hier müssen wir besonders genau hinschauen“, begründete Florian Streibl (FREIE WÄHLER) den Antrag seiner Fraktion.

Er dankte dem BR ausdrücklich für seine Recherche – man müsse sich jedoch fragen, warum hier die Hilfe der Medien notwendig gewesen sei.

Die Forderungen nach einem Bericht des Ministeriums unterstütze auch seine Fraktion, betonte Dr. Franz Rieger (CSU). Man könne jedoch keine Maßnahmen beschließen, solange man die Sachlage nicht genau kenne, so seine Kritik am Umfang des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen: Das Sozialministerium habe eine Expertenrunde eingesetzt, auch deren Ergebnisse solle man abwarten.

Es gehe hier um „präventives Einsperren“, nicht um Notfallmaßnahmen in akuten Fällen, betonte Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen). Sicherlich sei Pflege immer schwer, eine Verbesserung der Situation durch verschiedene Maßnahmen aber durchaus möglich. Dennoch räumte auch sie die Priorität des Berichts ein und reduzierte den Antrag entsprechend: Auf die Maßnahmen werde man später zurückkommen.

Dass das Ministerium an einer schnellen Aufklärung interessiert sei, bezweifelte Alexandra Hiersemann (SPD): Auf eine frühere Anfrage ihrerseits zum Thema habe das Ministerium zunächst um Fristverlängerung für die Antwort gebeten, dann vermeldet, dass es keine derartigen Vorkommnisse gäbe. Kurz darauf – nach dem BR-Bericht – hieß es, man habe sich wohl geirrt. Sie frage sich, was genau in den acht Wochen zwischen ihrer Anfrage und der Antwort geprüft worden sei, so Hiersemann.

Man habe sich getäuscht, räumte Friedrich Loder vom Sozialministerium ein: Die Befragung einiger Träger von Einrichtungen habe ergeben, dass die Kinder und Jugendlichen nicht ohne Betreuer blieben und die Türen auch nicht abgesperrt würden. Man sei davon ausgegangen, dass dies die gängige Praxis sei. Nach dem BR-Bericht habe die Sozialministerin umgehend den Landtag informiert, alle Heimaufsichten einbestellt und ein Expertengremium einberufen. Zudem gebe es seit 2009 eine staatliche Richtlinie, in der verschiedene Aspekte freiheitsbeschränkender Maßnahmen geregelt seien – es fehle jedoch offensichtlich an der Umsetzung. Ziel sei nun auch eine Regelung zur besseren Kontrolle sowie eine institutionalisierte Elternbeteiligung.

Am Ende waren sich die Fraktionen einig: Beide Dringlichkeitsanträge wurden einstimmig angenommen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 21.04.2016 (von Eva Spessa)