Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 22. April 2016

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Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Vielfalt der Akteure bei Energiewende erhalten, Bürgerenergieanlagen bei EEG-Novelle stärken / Bei Geldanlagen in Steueroasen und Briefkastenfirmen dringend mehr Transparenz erforderlich“

Zur bayerischen Initiative zu Bürgerenergieprojekten (TOP 42)

Bayern startet im Bundesrat gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative zur Unterstützung von Bürgerenergieanlagen.

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien basiert maßgeblich auch auf einer großen Zahl verschiedenster Bürgerenergieprojekte. Diese regionalen und lokalen Akteure treiben die Energiewende tatkräftig voran. Sie tragen mit ihrem persönlichen Engagement und ihrer örtlichen Verankerung zur besonderen Akzeptanz solcher Projekte bei. Diese Vielfalt der unterschiedlichen Akteure gilt es zu erhalten. Die Staatsregierung setzt sich deshalb dafür ein, Bürgerenergieanlagen bei der anstehenden EEG-Novelle zu stärken. Die Potenziale für den Ausbau erneuerbarer Energien müssen gerade vor Ort umfassend genutzt werden. Die Energiewende kann nur dezentral erfolgreich gelingen.“

Im Entwurf des neuen EEG ist vorgesehen, erneuerbare Energien über Ausschreibungen zu fördern. Haupthemmnis für Bürgerenergieanlagen ist das Risiko, bei der Ausschreibung leer auszugehen und auf den im Vorfeld aufgewendeten Kosten sitzen zu bleiben. Bayern und die anderen antragstellenden Länder fordern daher, dass Bürgerenergieprojekte eine Zuschlagsgarantie erhalten. Sie sollen kein Angebot über die Höhe der Vergütung abgeben müssen, sondern auf der Grundlage des höchsten Gebots gefördert werden, das noch einen Zuschlag erhalten hat – also auf der Basis eines im Wettbewerb ermittelten Preises. Dieses Modell soll für alle erneuerbaren Energien gelten.

Huber: „Nur mit einem echten Vorrang für solche Bürgerenergieprojekte haben die Bürger, aber auch kleine Unternehmen, weiterhin eine Chance, bei den Ausschreibungen zum Zug zu kommen. Nur so kann auch die Wertschöpfung vor Ort erhalten bleiben.“

[Redaktioneller Hinweis: Zu den Meldungen im Kontext der geplanten EEG-Änderungen vgl. hier.]

Zur Verbesserung der Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen (TOP 41)

Bayern und mehrere andere Länder reagieren in einem Entschließungsantrag auf die jüngsten Enthüllungen zu Briefkastenfirmen durch die Panama-Papiere.

Bayerns Bundesratsminister Huber: „Die Veröffentlichungen machen deutlich, dass bei Geldanlagen in Steueroasen und Briefkastenfirmen dringend mehr Transparenz erforderlich ist. Steuerflucht und Steuerhinterziehung müssen entschlossen bekämpft werden. Das ist ein wichtiges Signal gerade auch gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlern. Allerdings können wir Briefkastenfirmen, die im Ausland gegründet werden, nicht einfach verbieten. Deshalb müssen wir zweigleisig fahren, sowohl im Hinblick auf die nationale Gesetzgebung als auch in internationaler Hinsicht.“

Für das deutsche Steuerrecht forderte Huber strengere Meldepflichten und schärfere Sanktionen:

Inländischen Beteiligten an Offshore-Firmen sind umfassende Offenlegungs- und Meldepflichten aufzuerlegen. Banken, Anwälte und Steuerberater, die mit der Vermittlung entsprechender Geschäftsbeziehungen befasst sind, müssen durch Anzeigepflichten zu deutlich mehr Transparenz beitragen. Wer diese Pflichten gegenüber den Steuerbehörden verletzt, muss mit spürbaren Sanktionen rechnen.“

Bayern unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich bei ihren internationalen Vorstößen im Kampf gegen Steueroasen und Geldwäsche.

Wir brauchen ein Transparenzregister. Nur durch einen weiteren konsequenten Ausbau des internationalen Informationsaustauschs können eine Beteiligung an Briefkastenfirmen aufgeklärt, eine ordnungsgemäße Besteuerung in Deutschland sichergestellt und gegebenenfalls die Beteiligten zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte Huber.

Außerdem bitten die antragstellenden Länder die Presseorgane, die im Besitz der Panama-Daten sind, alle sachdienlichen Unterlagen den Steuer- und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen, da nur so eine rechtsstaatlich geordnete Aufarbeitung gewährleistet werden kann.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 21.04.2016